Werden Einnahmen über eBay zum steuerlichen Nachteil?

3 Antworten

Flohmarkt Artikel, Sachen die man nicht mehr braucht auf eBay verkaufen, Finanzamt, Steuer... gewerblichen Account anmelden.

Sprichst du so eigentlich auch im echten leben?

Was ändert sich bzw gibt es Nachteile bei Steuern etc! Muss man das dem Finanzamt melden

Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Privatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern

Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an, diese galten schon vor dem PStTG!

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Erfüllst du diese nicht, ist keine Gewerbe anzumelden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Nein, solange du das privat machst und ab und zu mal ein paar Sachen auf eBay verkaufst nicht. Wenn du jetzt aber auf eBay ein Art online Shop aufbaust, dann schon.

Betroffen sind Verkäufer, die mehr als 30 Artikel im Jahr verkaufen oder über 2.000 Euro einnehmen. 

Also im kleinen Maße muss man sich keine bis kaum Sorgen machen