eBay meldet jetzt dem Finanzamt?
Ich habe über 30 Artikel über eBay verkauft (insgesamt 660 Euro) und jetzt habe ich eine Nachricht von eBay bekommen, dass ich meine Steuer-ID angeben muss. Meine Frage ist, was passiert, wenn ich das nicht tue? Bekomme ich eine Strafe?
P.S.: Ich darf noch nicht selbstständig arbeiten. Ich habe alle meine Verkäufe beendet und möchte jetzt aufhören, weiter zu verkaufen.
ich bin über 18 Jahre alt, aber ich habe einen Aufenthaltstitel, der es mir nicht erlaubt, selbstständig zu arbeiten, da ich noch als Immigrant in Deutschland bin.
2 Antworten
ch habe über 30 Artikel über eBay verkauft (insgesamt 660 Euro) und jetzt habe ich eine Nachricht von eBay bekommen, dass ich meine Steuer-ID angeben muss. Meine Frage ist, was passiert, wenn ich das nicht tue?
eBay sperrt deinen Account (und etwaige Gelder) bis du die Daten geliefert hast.
Bekomme ich eine Strafe?
Nein
P.S.: Ich darf noch nicht selbstständig arbeiten. Ich habe alle meine Verkäufe beendet und möchte jetzt aufhören, weiter zu verkaufen.
Dann wirst du wohl noch keine 18 sein und dann dürftest du nicht mal auf ebay sein.
Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern
Deine Erklärung finde ich richtig gut. Ich bin nämlich zu faul, mir die endlos langen Geschäftsbedingungen durchzulesen.
Ich vertraue auf Vernunft, obwohl das nicht immer klappt.
Dann kannst du meine Erklärung vergessen, du warst gewerblich tätig und musst diese Einkünfte auch als solche versteuern!
Wer mehr als 30 Auktionen hatte, der ist nicht automatisch Gewerblich. Das FA wird kaum allen Fällen nachgehen. Aber es hat dann einen Aktenvermerk und kann auf die Idee kommen, sich die Art der Verkäufe genauer anzuschauen. Neuware, gleiche Artikel, das würde für Gewerblichkeit sprechen.
Im Normalfall dürfte da aber nichts passieren, wenn es um die Üblichen Sachen geht die man in einem Haushalt gebraucht aussortiert und bei Neuanschaffung alte Geräte verkauft.
Oder als Sammler Münzen, Uhren, Briefmarken verkauft. Keine Neuware, keine Dinge die man erst kurz vorher zum Zweck der Gewinnerzielung angeschafft hat. Ich denke wenn sich das FA die Auktionen anschaut, wird schnell klar, ob ein Verdachtsfall besteht.
Ausserden sieht ja das FA wer du bist. Hast du einen Installateurberieb und verkaufts, rein privat mal gebrauchte Edelarmaturen oder Badmöbel ... Oder bist du KFZ Mechaniker und verkaufts Autoteile von unterschiedlichen Fahrzeugen ..
ich bin über 18 Jahre alt, aber ich habe einen Aufenthaltstitel, der es mir nicht erlaubt, selbstständig zu arbeiten, da ich noch als Immigrant in Deutschland bin.