Geben manche gewerbliche Verkäufer bei Ebay einfach an, dass sie Privatverkäufer seien?
Als ich gerade etwas bei Ebay gesucht habe, ist mir aufgefallen, dass viele private Verkäufer eher gewerbliche zu sein scheinen. Einer hat z.B. Vorbestellungen für noch nicht erschienene Sammelkarten Displays angenommen, inklusive Mengenrabatt. Allein davon wurden über 100 Stück verkauft.
Mal ganz abgesehen davon, dass das offensichtlich asozial gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern und geschäftsschädigend ist: Da Ebay inzwischen die Daten bei so vielen Verkäufen ans Finanzamt weitergeben muss, müsste das doch auffallen, oder?
Kann es sein, dass der Verkäufer zwar gewerblich gemeldet ist und Steuern bezahlt (damit er keinen Ärger mit dem Staat bekommt), aber bei Ebay angibt, er sei privat? Ich kann mir vorstellen, dass Ebay die eigenen AGBs ignoriert und es sie nicht kümmert, aber das Finanzamt sicher nicht.
6 Antworten
Es dürfte vorrangig darum gehen, dem Verbraucher-Käufer seine Käuferschutzrechte nicht einräumen zu müssen, also z.B. gesetzliche Gewährleistung, Rückgaberecht usw.
Für mich ist jemand der mehrere unterschiedliche Produkte dauerhaft anbietet, ein gewerblicher Verkäufer und für 95% der Menschen wohl auch. Aber ebay will ja Geld verdienen und nimmt es deswegen nicht so genau
Das finde ich auch seltsam. Ebay bekommt von den Privatverkäufern inzwischen keine Gebühren mehr, sondern nur noch von den gewerblichen. Warum ignoriert Ebay das einfach?
Könnte vorkommen
Das Geschäftsmodell von eBay ist die Nutzung eines Online-Marktplatzes gegen Geld
Es darf wohl als unwahrscheinlich gelten, dass eBay sich so einfach hinters Licht führen lässt.
eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag. Das heißt: Für eBay steht die Verkaufsprovision im Vordergrund.
Auf der Strecken bleiben oft die Verbraucherrechte. Händler schließen als Private Verkäufer erfahrungsgemäß die gesetzliche Gewährleistung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die Rücknahme aus.
Und das ist ein klarer Verstoß gegen gültiges Verbraucherrecht.
eBay handelt aufgrund seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Schadensfall greift meist der eBay-Käuferschutz. Der Käufer bekommt sein Geld zurück. Fertig!
Dabei sind die die Rechtsansprüche des Käufers sehr viel umfangreicher.
§ 437 BGBRechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Geben manche gewerbliche Verkäufer bei Ebay einfach an, dass sie Privatverkäufer seien?
Ja, kann schon sein.
Ihre Gründe können Verschiedene sein: Entweder wollen sie steuerlich "unter dem Radar durchrutschen" oder sie wollen sich vor den Pflichten eines kommerziellen Verkäufers drücken (Rückgaberecht des Kunden, Gewährleistung, ...)
Aber das wäre das nicht illegal und müsste spätestens auffallen, wenn Ebay den Verkäufer beim Finanzamt melden muss?