Geben manche gewerbliche Verkäufer bei Ebay einfach an, dass sie Privatverkäufer seien?

6 Antworten

Es dürfte vorrangig darum gehen, dem Verbraucher-Käufer seine Käuferschutzrechte nicht einräumen zu müssen, also z.B. gesetzliche Gewährleistung, Rückgaberecht usw.


Dingo13 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 08:55

Aber das wäre das nicht illegal und müsste spätestens auffallen, wenn Ebay den Verkäufer beim Finanzamt melden muss?

LUKEars  03.06.2025, 08:59
@Dingo13

ja... iwann fliegt jeder Betrug auf... wie der Karussellbetrug auch... aber erstmal fällt sowas nich auf, weil man da anders kontrollieren müsste...

Für mich ist jemand der mehrere unterschiedliche Produkte dauerhaft anbietet, ein gewerblicher Verkäufer und für 95% der Menschen wohl auch. Aber ebay will ja Geld verdienen und nimmt es deswegen nicht so genau


Dingo13 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 09:00

Das finde ich auch seltsam. Ebay bekommt von den Privatverkäufern inzwischen keine Gebühren mehr, sondern nur noch von den gewerblichen. Warum ignoriert Ebay das einfach?

steefi  03.06.2025, 09:04
@Dingo13

Anscheinend lohnt sich das für ebay trotzdem, wenn diese Nutzer viele Kunden auf ihre Plattform ziehen und sie deswegen attraktiver macht.

Das Geschäftsmodell von eBay ist die Nutzung eines Online-Marktplatzes gegen Geld

Es darf wohl als unwahrscheinlich gelten, dass eBay sich so einfach hinters Licht führen lässt.

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag. Das heißt: Für eBay steht die Verkaufsprovision im Vordergrund.

Auf der Strecken bleiben oft die Verbraucherrechte. Händler schließen als Private Verkäufer erfahrungsgemäß die gesetzliche Gewährleistung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die Rücknahme aus.

Und das ist ein klarer Verstoß gegen gültiges Verbraucherrecht.

eBay handelt aufgrund seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Schadensfall greift meist der eBay-Käuferschutz. Der Käufer bekommt sein Geld zurück. Fertig!

Dabei sind die die Rechtsansprüche des Käufers sehr viel umfangreicher.

§ 437 BGBRechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Geben manche gewerbliche Verkäufer bei Ebay einfach an, dass sie Privatverkäufer seien?

Ja, kann schon sein.

Ihre Gründe können Verschiedene sein: Entweder wollen sie steuerlich "unter dem Radar durchrutschen" oder sie wollen sich vor den Pflichten eines kommerziellen Verkäufers drücken (Rückgaberecht des Kunden, Gewährleistung, ...)