Grundsatzurteile? Gewerblich oder privat bei eBay verkaufen?

germanils  30.05.2022, 15:43

Wieviele Verkäufe pro Monat sind das ungefähr?

Euroherby 
Fragesteller
 30.05.2022, 15:44

5 - 7

4 Antworten

Gewerblich tätig bist Du, wenn Du nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht gegenüber einer Öffentlichkeit tätig bist. Das gilt auch dann, wenn man privat Waren einkauft, um sie mit Gewinn zu verkaufen; steuerlich ist es auch unerheblich, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

Die Meldung von Ebay ist lediglich ein Indiz - auf deren Definition von gewerblichen Verkäufen kommt es steuerrechtlich nicht an.

Bei privaten Veräußerungsgeschäften sonstiger Wirtschaftsgüter (keine Immobilie oder Grundstück) ist eine Haltefrist von 1 Jahr zu beachten - § 23 (1) Nr. 2 EStG

Private Briefmarkensammlung

Das ist i. d. R. keine gewerbliche Veräußerung - Sofern Kauf und Verkauf je Einzelstück der Sammlung mehr als ein Jahr auseinanderliegen, unterliegt der Verkaufserlös nicht der Einkommensteuer. Damit besteht für eine Sammlungsauflösung auch keine Gewerblichkeit und eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist nicht nötig.

Das gleiche gilt für die e-books - ggf. auch 1 Jahr Haltefrist - hier käme aber noch eine nicht steuerbare Veräußerung von Dingen des täglichen Gebrauchs in Frage.

Zu versteuern wäre auch nur der Gewinn (Verkaufserlös ./. Anschaffungskosten).

Gegen den Schätzbescheid kann Einspruch eingelegt werden und dem Finanzamt ist das Nichtvorliegen von gewerblichen Einkünften glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.

Besonderheiten sind noch zu beachten, wenn man gewerblich tätig war, das Gewerbe eingestellt hat und die Restware dann noch verkauft.

Euroherby 
Fragesteller
 02.06.2022, 17:07

Kann ich die Verluste (Nichtworliegen von gewerblichen Einkünften) auch per Bankbelege dem Finanzamz nachweisen, da ich die privaten Verkäufe nicht per Rechnnung gemacht habe? Vielen Dank

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DerSchopenhauer  02.06.2022, 22:40
@Euroherby

Ja - es wäre aber auch sinnvoll, wenn man die Einkäufe nachweisen kann (wegen Haltefrist) - d. h. die Briefmarken müssen ja auch gekauft worden sein - oder ein Umstand, der beweist, daß man schon Jahre sammelt - das gilt ebenfalls für die ebooks...

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Für Einkünfte muss man so oder So Steuern zahlen. Kauf man Sachen zum verkaufen an - also Gewinnerzielung an muss man per se versteuern.

Wenn man Gewinne nicht meldet - dann schätzen Sie - bis zum Beweis des Gegenteils. Das hat mit Privat/Gewerblich nichts zu tun. Auf die Überschreitung der Finanzamts- Freigrenze kommt es an.

Euroherby 
Fragesteller
 02.06.2022, 17:10

Ich habe aber in dem Zteitraum über 3000 € Verluste erwirtschaftet. Also keine Gewinne erwirtschaftet. Danke für die Hilfe

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Gewerblicher Verkäufer bist du wenn du ein Gewerbe betreibst. Das liegt u.a. dann vor, wenn dein Verkaufen auf Nachhaltigkeit angelegt ist.

Soll heißen: Wenn du Tante Klaras kompletten Hausstand verkaufst weil sie gestorben ist, dann kannst du das gerne über Ebay machen. Das ist nur eine begrenzte Anzahl an Gegenständen und wenn die weg sind sind sie weg. Du kaufst nichts nach oder sowas in der Art.

Unter entsprechendes würde auch deine private Bildersammlung fallen, wenn du die Sammlung auflöst. Wenn du nun allerdings Ständig Möbel nachkaufst oder Nachproduzierst, weil du zu Hause ggf. eine Schreinerwerkstatt hast, dann ist das auf Wiederholung und dementsprechend nachhaltig angelegt... und entsprechend über ein Gewerbe als EInkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen.

Euroherby 
Fragesteller
 02.06.2022, 17:04

Vielen Dank

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Da gibt es kein Grundsatzurteil. Das ist letztlich immer Ermessenssache. Nur weil du so einen Account hast, ist das noch lange keine Liebhaberei. Es hängt letztlich davon ab, wie viel du damit verdienst und wir groß der Umfang ist.

Euroherby 
Fragesteller
 02.06.2022, 16:51

Also nach meiner Gewinn Vrlustrechnung habe ich 6299,00 € Verlust gemacht

Das Finanzamt hat mich auf 13000 TSD Steuerschuld geschätzt

Kann ich bei der G V Rechnung wenn belege fehlen auch die Kontoauszüge oder Omsatzlisten als beweis nehmen?

Danke

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Lord2k14  02.06.2022, 17:41
@Euroherby

Theoretisch ja. Ob die das dann anerkennen ist natürlich was anderes

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