Ich war bis vor kurzen Kunde des Car Sharing Anbieter „Deer“. Die Rechnungen wurden immer per Lastschriftmandat eingezogen.
Auf Grund von Verunreinigung eines Fahrzeuges wurde ich gesperrt und habe eine Rechnung für den Verstoß gegen die AGBs, Rückdispositionskosten und Reinung sowie Desinfektion bekommen.
Ich habe die Rechnung leider nicht erhalten, da ich versäumt habe meine aktuelle Adresse mitzuteilen. Nach dem das Schreiben an das Unternehmen zurückging wurde ohne mich darüber zu informieren das Lastschriftmandat genutzt um diese Kosten einzuziehen. Ist das überhaupt erlaubt dafür das Lastschriftmandat zu nutzen? Ich hatte nicht genug Kontodeckung weshalb ich das Geld zurückziehen musste. Die Rückbelastungskosten werden mir nun zusätzlich in Rechnung gestellt, sowie Mahngebühren.
Sofern es nicht erlaubt ist, dann muss ich die Rückbelastungskosten nicht zahlen oder?
Angenommen es ist erlaubt, müssen Lastschriften nicht zuerst schriftlich angekündigt werden, um die Kontodeckung gewährleisten zu können? Müsste ich dann die Rückbelastungskosten auch nicht zahlen?
Es gab auch eine zweite Lastschrift mit welcher alte Rechnungen beglichen werden sollten. Diese waren 2 Monate schon alt und wurden auf Grund von Systemproblem des Unternehmens damals nicht abgebucht. In der Rechnung Stande in kommenden Tagen, ist es dann rechtens es ohne weitere Ankündigung 2 Monate später abzubuchen?
Als letze Frage, sind in diesem Fall Mahnkosten legitim?
Ich würde mich über Expertise und Verweise auf Gesetze freuen :)