Unabhängig vom E-Auto würde ich als Erstwagen kein Neufahrzeug kaufen/leasen.

Ich bezweifle ohnehin, dass man als Führerscheinneuling einen Leasingvertrag bekommt.

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Das klassische Vorgehen dazu ist:

Du verwendest Deine Website als Template für ein CMS.
Ist natürlich mit einigem Aufwand verbunden.

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Wenn Du dort anfängst, müsstet Du doch schon wissen, wie hoch der Stundenlohn ist, oder?

Ist das nicht ohnehin ein Tariflohn?

Auf jeden Fall super, dass Frankfurt neues Personal einstellt :-)

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Ja natürlich...

Mit Ihrer kostenlosen ATU Card für Privatkunden können Sie in allen deutschen ATU Filialen bargeldlos bezahlen.
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Diese Frage klärst Du bitte mit dem Arbeitgeber.

"auch zur privaten Nutzung" heißt nicht, dass man das Gerät geschenkt bekommt.

Genaueres wird im Vertrag geklärt.

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Seine Meinungsfreiheit wird (angeblich) durch aggressive Aktivisten eingeschränkt.

Das ist natürlich schlecht, wenn das so stimmt.

Der Instagramkanal ist allerdings stark rechtslastig/rechtspopulistisch, daher bin ich mit der Bewertung vorsichtig.

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Das ist doch alles ein fake oder?

Nein, wie kommst Du darauf?

Bewertungsseiten sind natürlich mit Vorsicht zu genießen, aber wenn viele verschieden Seiten ähnliche Bewertungen zeigen, ist meistens auch was dran.

Gefaked werden wenn dann eher positive Bewertungen, keine negativen.

Die Postbank (bzw. Deutsche Bank) wurde kürzlich sogar ausdrücklich von der BaFin gerügt, was ein außergewöhnlicher Vorgang ist.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bafin-ruegt-deutschebank-100.html

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Lastschrift Rechtmäßig?

Ich war bis vor kurzen Kunde des Car Sharing Anbieter „Deer“. Die Rechnungen wurden immer per Lastschriftmandat eingezogen.

Auf Grund von Verunreinigung eines Fahrzeuges wurde ich gesperrt und habe eine Rechnung für den Verstoß gegen die AGBs, Rückdispositionskosten und Reinung sowie Desinfektion bekommen.

Ich habe die Rechnung leider nicht erhalten, da ich versäumt habe meine aktuelle Adresse mitzuteilen. Nach dem das Schreiben an das Unternehmen zurückging wurde ohne mich darüber zu informieren das Lastschriftmandat genutzt um diese Kosten einzuziehen. Ist das überhaupt erlaubt dafür das Lastschriftmandat zu nutzen? Ich hatte nicht genug Kontodeckung weshalb ich das Geld zurückziehen musste. Die Rückbelastungskosten werden mir nun zusätzlich in Rechnung gestellt, sowie Mahngebühren.

Sofern es nicht erlaubt ist, dann muss ich die Rückbelastungskosten nicht zahlen oder?

Angenommen es ist erlaubt, müssen Lastschriften nicht zuerst schriftlich angekündigt werden, um die Kontodeckung gewährleisten zu können? Müsste ich dann die Rückbelastungskosten auch nicht zahlen?

Es gab auch eine zweite Lastschrift mit welcher alte Rechnungen beglichen werden sollten. Diese waren 2 Monate schon alt und wurden auf Grund von Systemproblem des Unternehmens damals nicht abgebucht. In der Rechnung Stande in kommenden Tagen, ist es dann rechtens es ohne weitere Ankündigung 2 Monate später abzubuchen?

Als letze Frage, sind in diesem Fall Mahnkosten legitim?

Ich würde mich über Expertise und Verweise auf Gesetze freuen :)

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da ich versäumt habe meine aktuelle Adresse mitzuteilen

Das ist halt der Knackpunkt. Das Unternehmen kann nichts dafür, dass es Dich nicht erreichen konnte.

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