Ebay Gesetz: Wenn ich 30 Verkäufe (34 Stück) überzogen habe, muss ich Steuern zahlen und wenn auf was?

6 Antworten

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Das ist um die schwarzen Schafe zu finden die Gewerblich sind aber es als Privat machen und da sind sie schnell über die Anzahl der Verkäufe und auch über 2.000 Euro.

Sicher so wollen sie die schwarzen Schafe finden aber die wirkliche Privatverkäufer verunsichert man damit nur damit. Und das es für das Finanzamt deutliche Mehrarbeit ist alle ab 30 Verkäufe zu Kontrollieren ist und sie dadurch für alles andere was wichtiger wäre noch länger brauchen. Vor allem da bei kleinen Endsummen sieht das da nichts Gewerbliches ist und man daher auch keine Steuern zahlen muss.

Finde man hätte da ruhig eine 0 an der 30 hängen können. Denn eine normale Person kommt schnell über 30 Arikeln, wenn man zb. Auszieht/Zusammenzieht o.ä. und vieles nicht mehr braucht. Aber bei 300 wäre es schon eher etwas wo man ggf. hinschauen müsste.

Privatverkäufe müssen nicht versteuert werden, denn es ist lediglich Rückgewinnung von Investitionen, die ja beim Kauf schon versteuert wurden. Anders ist es, wenn jemand gewerbemäßig gebrauchte Waren verkauft, denn dieser ist auf Gewinn aus und verkauft die Ware mit Mehrwert. Das heißt, er kauft sie (aus Privateigentum) z.B. für 10,- EUR und verkauft sie für 20,- EUR. Der Mehrwert von 10,- EUR muss versteuert werden.

Bei Dir liegt der Fall so, dass Du gebrauchtes Eigentum (vermutlich) unter seinem Kaufwert veräußerst. Da gibt es keine Grenze. Bei dem Gesetz geht es um den zu versteuerten Mehrwert. Wenn Du Waren für 2.000 EUR verkaufst, die mal 5.000,- EUR gekostet haben, hast Du keinen Mehrwert erzielt.

Das ist nur zu überprüfung, weil manche Unternehmer ihre Steuern nicht machen.

Mach ne Aufstellung (soweit wie möglich) was du wann für wieviel verkauft hast. Falls sie sich melden (was nicht gesagt ist), schickst du ihnen die Aufstellung und die Sache sollte erledigt sein. Sie wollen nur schauen ob du ein Gewerbe an den Steuern vorbei führst.

Also keine Panik und mach die Aufstellung.

Nun hab ich zufällig gesehen, dass es ab diesem Jahr das Gesetz gibt, nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000€ zu verdienen
Man bekommt z.B. eine Strafe, wenn: • man über 30 Verkäufen ist oder • man mehr als 2k verdient hat

Alles blanker Unsinn.

Wenn man ab 30 Verkäufe auf einem Portal getätigt hat oder Einnahmen von mindestens 2.000 Euro hat, dann muss das Portal das dem Finanzamt melden. Das Finanzamt prüft dann evtl. ob die Verkäufe gewerblich getätigt wurden.

Es gibt durchaus Händler die Millionen Umsatz im Monat machen. Wie kann man auf die Idee kommen, dass das verboten wäre?