Auf ebay verkaufen mit 17?

3 Antworten

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Warum?

Du erfüllst wie Eigenschaften eines Gewerbes

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Kslavfksosbd 
Fragesteller
 26.03.2024, 16:39

aber wenn ich 18 bin kann ich das auch schon alleine erledigen richtig?

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Kslavfksosbd 
Fragesteller
 26.03.2024, 16:54
@anTTraXX

könnte ich mich da nicht mit rausreden, dass ich einfach viele pcs besitze und sie nun loswerden wollte😅

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Da du ja offensichtlich gewerblich handelst, müsstest du ja auch ein Gewerbe haben, weshalb es ja kein Problem wäre, deine Steuer-ID-Nr. anzugeben ...

Wenn du nun kein Gewerbe hast, kann dir eBay deinen Account sperren, und könnte dich beim Finanzamt anzeigen, was dann eine Ordnungswidrigkeit wäre, und dich um die 150 € kosten würde.

Zusätzlich würde das Finanzamt natürlich von dir verlangen, dass du deine Umsatzsteuer nachzahlst.

Und da das Finanzamt immer denkt, dass man Millionen verdient, wollen die dann direkt ein paar tausend Euro von dir, wenn du nicht exakt nachweisen kannst, dass du viel weniger verdient hast.

Je nachdem wie lange du schon gewerblich ohne angemeldetes Gewerbe handelst, könnte oben drauf noch eine Geldstrafe kommen.

Kslavfksosbd 
Fragesteller
 26.03.2024, 16:29

ich mache das seit ca. 2 wochen😅 und ein gewerbe wollte ich mit 18 dann anmelden

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miezepussi  26.03.2024, 17:49
@Kslavfksosbd

aha... und warum hattest du nicht die Geduld noch 3 Wochen zu warten? (2 Wochen machst du es schon, 1 Woche bis zum Geburtstag = 3 Wochen) So ungeduldig kann man als fast Erwachsener doch gar nicht sein.

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Da befindest du dich aber schwer im Irrtum.

Du verkaufst gewerbsmäßig und brauchst dazu zwingend eine Gewerbeerlaubnis, dabei ist es völlig egal wieviel Umsatz du machst.

Daraus erfolgt auch eine steuerliche Anmeldung.

Nur kannst du das nicht mit 17.

Daher ist das jetzt alles strafrechtlich relevant.

Kslavfksosbd 
Fragesteller
 26.03.2024, 16:31

ja das gewerbe wollte ich dann mit 18 jahren anmelden

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