Als privater darf man jetzt nur noch 30 Artikel pro Jahr auf eBay verkaufen sonst bekommt das Finanzamt ne Info von eBay - Stimmt das?

6 Antworten

Das stimmt halb: Natürlich darfst Du auch weiterhin so viele Verkäufe tätigen, wie Du möchtest. Allerdings erfolgt ab 30 Transaktionen oder ab 2000€ Einnahmen eine Meldung an das Finanzamt.

Das bedeutet aber nicht, dass Du auf die Erlöse auch Steuern bezahlen musst - an den bisherigen Regeln dazu ändert sich gar nichts. Aber es kann auch dazu führen, dass Du als gewerblich eingestuft wirst.

valle201  25.01.2024, 13:13

Nein, es erfolgt keine Meldung an das Fin.Amt. Es erfolgt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Diese prüfen und entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.

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Ja, das ist richtig. Das "Plattform-Steuertransparenzgesetz" verpflichtet seit diesem Jahr ebay (und auch andere Verkaufsplattformen wie etsy und co.) jeden Verkäufer an das Finanzamt zu melden der:

Mehr als 30 Artikel oder mehr als 2000Eur Umsatz macht (was als erstes erreicht wird).

Steuerpflichtig bist du sowieso schon weit unter den 2000Eur.

Wenn du in Deutschland lebst, musst du dich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn du Waren verkaufen möchtest, die in Deutschland gelagert werden, oder wenn diese den Schwellenwert für Fernverkäufe überschreiten. Nach dem 1. Juli 2021 kannst du dich für die Nutzung des One-Stop-Shop-Dienstes (OSS) der EU entscheiden, um die an deutsche Kunden berechnete Mehrwertsteuer zu erklären. Das wäre dann der Fall.

https://export.ebay.com/en/fees-and-payments/taxes-and-accounting/vat-germany/?ssp=1&darkschemeovr=0&setlang=de-DE&safesearch=moderate

Frage am besten deinen Steuerberater wenn du das vorhast.

Woher ich das weiß:Recherche

Wieviel man verkaufen darf kommt auf die höhe der Einnahmen an ab einem gewissen Wert zählt es einfach nicht mehr als Steuerfrei sondern als gewerblich.

170365  09.03.2023, 15:48

Für Ebay.. Steuerrechtlich ist das nicht

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ohwehohach  09.03.2023, 15:54
@170365

Doch. Dann zählt man als Gewerbetreibender, denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass Du eine dauerhaft auf Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit ausübst und das ist eben eine gewerbliche Tätigkeit.

Ausschlaggebend hierfür ist eben unter anderem eine gewisse Regelmäßigkeit und konstanter Geldfluss.

Du hast Dich mit der Materie noch nicht so gut auseinandergesetzt, wie es scheint...

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170365  09.03.2023, 15:59
@ohwehohach

Du hast keine Ahnung, wie es scheint.

Beim Verkauf deiner alten Sachen ist keine Nachhaltigkeit gegeben, weil wenn die weg sind, sind die weg.

Ein Gewerbe ist An und Verkauf.

Ich kann 3000 meiner alten Sachen für 5 Mio verkaufen und es ist kein Gewerbe.

Es ist Vermögensumschichtung, von Sachwerten in Geld.

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yamat501  09.03.2023, 16:08
@170365

nein ein Gewerbe bedarf weder An- noch Verkauf, einzig ein Gewinnbestreben definiert ein Gewerbe

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170365  09.03.2023, 16:12
@yamat501

Das ist auch nicht da.

Weil ich ja keinen Gewinn mache.

Ich tausche 1000€ Münze gegen 1000€ Geld zb.

Es ist kein Gewerbe, wenn du dein altes Zeug verkaufst.

Ist es einfach nicht. Es bedarf des Ankaufes, weil da die Gewinnerzielungasbsicht ist.

Die Differenz zwischen Ankaufs und Verkaufspreis.

Meine 20 Jahre alten Münzen sind das schon wert, für was ich sie verkaufe.

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yamat501  09.03.2023, 16:18
@170365

Du kannst praktisch gesehen auch Muscheln am Strand sammeln die es kostenlos ohne Ankauf gibt und selbst wenn du sie dann nur für 0,01€ pro Stück verkaufst hast du einen Gewinn.

Und auch alte Sachen können im Wert steigen. Ich hab hier z.B. ein Fernglas aus dem 1. WK irgendwo rumliegen. Das war damals nicht wirklich was besonderes für Soldaten, heute ist das paar Tausend Euro für Sammler wert.

Aber ich brauch auch gar nicht erst ankaufen oder verkaufen, siehe Spekulation.

Unterm Strich zählt für das Finanzamt nur erwirtschaftest du ein Einkommen, Ja oder Nein. Das Einkommen muss dabei noch nicht einmal positiv ausfallen, bei negativem Einkommen (Verlusten) kannst du u.U. sogar Steuerrückzahlungen erhalten, ganz abgesehen von pauschalen Freibeträgen usw...

Befasse dich bitte mit der Materie ehe du hier weiter Unsinn faselst

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Fehlschluss  09.03.2023, 18:13
@170365

Das ganze ist ein Minenfeld (Steuerrechtlich). Gerade bei Dingen wie Antiquitäten und Münzen. Denn bei Münzen und Edelmetallen geht das Finanzamt bei einer geringen Haltedauer von einer Spekulation (steuerpflichtig) aus. Wenn du die Münzen 20 Jahre hast, ist das vermutlich ok, wenn du da eine -weils grade passt, du die doppelt hast, was auch immer - nach 11 Monaten schon verkaufst sieht das FA das normalerweise als Edelmetallspekulation. Hat einen Grund warum es dafür einen extra Punkt in der Einkommenssteuererklärung gibt. Und dann ist da noch das Problem dass Gold in den meisten Münzenformen (wenn Zahlungsmittel mit Wertangabe) umsatzsteuerfrei ist, Barren auch, aber Medalien, Gedenkmünzen ohne staatliche Deckung und Münzen aus Silber und Platin nicht... usw. Das kann dann noch zur Einkommenssteuer dazu kommen.

Das Übel ist - sie nehmen wenn sie davon Wind bekommen erstmal an dass du Steuerpflichtig bist und DU musst nachweisen das nicht (ja, dass ging durch die Gerichte und ist so meistens OK. Leider). Und hast du noch alle Kaufbelege deiner Münzen von vor 20 Jahren?

Bei Antiquitäten sehen sie es ähnlich (da gab es vor wenigen Jahren eine Gerichtsentschiedung bei jemanden der einen antiken Sekretär oder Schrank oder sowas nach einem dreiviertel Jahr verkauft hat weil er umgezogen ist und das Ding nicht in seine neue Wohnung passte ... verloren, ist steuerpflichtig).

"Sammlerstücke" handhaben sie ähnlich.

Andererseits kannst du Omas kompletten Hausrat verkaufen wenn ihr die Wohnung auflöst und das FA bekommt nix. Eigentlich. Nur diskutier mal mit dem FA dass Omas seltenes Meissner Porzelan Haushaltsware für's Weihnachtsessen und kein antikes Sammlerstück ist.

Wie gesagt, ein Minenfeld.

Aber: Auch wenn da bei 2000Eur die Meldung von Ebay an das FA geht heisst das nicht dass das automatisch Steuerpflichtig ist. Wenn du dabei Geld verloren hast (weil die PS4 halt für 500Eur neu gekauft und für 130 gebraucht verkauft wurde) gibt's ja nichts zu versteuern. Aber was ist z.B. mit dem C64, der im Rausverkauf Anfang der 90er für 149DM (also rund 75Eur) bei Conrad gekauft wurde, und nun für 200Eur bei Ebay raus ging? Sind das 125Eur Gewinn?

Da muss die Buchhaltung stimmen. Da musst nachweisen können dass da eben kein An/Verkauf und keine Spekulation auf Wertsteigerung stattfindet. Und welcher Privatverkäufer hat die, in einer sauberen Form die das FA akzeptiert?

Alles in allem sollte es für einen normalen Privatverkäufer der halt seine alten Sachen weiterverkauft um einen Teil des Geldes wieder zu bekommen nicht viel ändern. Nur der Aufwand wird grösser, denn nun sollte jeder Buch führen woher das Zeug kam, was er gezahlt hat, wie lange er es hatte, wieviel Gewinn/Verlust gemacht wurde... Denke mal es schreckt auf viele Privatverkäufer von Ebay ab (meint jemand der Wegfall der Verkaufsgebühren für Privatverkäufer gerade jetzt ist Zufall?). Eventuell sehen wir auch mehr Konvolute/Sets, weil dann nun die PS4 aus obigen Beispiel zusammen mit allen Spielen und den Zusatzcontrollern verkauft wird, um nicht auf die 30 Artikel zu kommen. Statt wie bisher jedes Spiel einzeln, die Konsole im Standardset, Controller/Zubehör dann extra... usw.

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Das stimmt nicht. Man darf mehr verkaufen und man ist ab dem ersten Euro dazu steuerpflichtig. Bei 30 Verkäufen wird das dann aber wohl tatsächlich dem Finanzamt mitgeteilt werden, damit die auch darauf achten, dass ihnen kein Euro entgeht und der Verkäufer das auch alles in der Jahreserklärung angibt.