Wie viel darf private Person auf ebay verkaufen ohne steuerlich befürchten?
Bekannter hat riesige üei Sammlung vererbt bekommen und hat 40 Posten drinn gehabt und hat steuerlich Ärger bekommen
4 Antworten
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
Steht doch alles in den neuen Bedingungen.
Die Grenze zum gewerblichen Handeln ist fließend und schnell überschritten:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Und seit dem 1.1.23 gilt zusätzlich das hier:
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Da werden sich noch einige sehr wundern...😎