Schuhsammlung am verkaufen ,brauche ich ein Gewerbe?

3 Antworten

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, Schuhe, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern.

Wenn du diese Schuhe also mit der Absicht gekauft hast diese gewinnbringend zu veräußern kann man dir grundsätzlich ein gewerbliches Handeln unterstellen. Dabei kommt es auch ein wenig auf die Art und den Umfang der Veräußerung an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
GuterJungex1  21.04.2024, 12:33

Was passiert dann genau wenn einem gewerbliches Handeln unterstellt wird, aber man kein Gewerbe hat? Es geht ja auch wohl um das Jahr 2023 nur schätze ich?

Ich hatte die Regelung so verstanden, dass Ebay einen informieren wird wenn gewerbliche Aktivitäten hat und man dann ein Gewerbe anmelden soll bzw Konto auch auf gewerblich. Anscheinend ist das ja nicht so, da auch die Daten dem Bundeszentrum für Steuern gemeldet werden. Jetzt ist das in meinem Scenario so, das ich deutlich mehr aus einer Sammlung rausverkaufe aus den letzten 2 Jahren, da ich mich von diesem Hobby verabschieden möchte, aber allerdings habe ich auch Jahre hinweg in der Sammlung auch Sammelkarten, wo ich wusste irgendwann werden sie im Preis hochgehen.

Allerdings sind keine 600 Euro Gewinn vorhanden und viele Karten sind schon länger in meinem Besitz u.a. zbsp 5 Jahre oder 10+ Jahre.

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anTTraXX  22.04.2024, 11:05
@GuterJungex1

Google mal Steuerhinterziehung.

Ebay ist nicht der entscheidende ob du gewerblich bist oder nicht.

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Du brauchst erst einmal kein Gewerbe - es hängt vom Umsatz bzw. Gewinn ab - und dann muss es eben versteuert werden. Seit neuesten werden derartige Verkäufe (bei mehr als 12 im Kalenderjahr bzw. mehr als 2000 Eur) automatisch an das Finanzamt gemeldet - und damit wird sich dass dann schon bei Dir melden...

700NE  06.03.2023, 11:33
Du brauchst erst einmal kein Gewerbe - es hängt vom Umsatz bzw. Gewinn ab

Falsch! Es spielt keine Rolle, welche Umsätze oder Gewinne du erzielst. Du kannst auch 3mrd minus machen und trotzdem gewerbepflichtig sein.

Und dies hier ist kein Gewerbe.

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drsneak  06.03.2023, 14:35
@700NE

Frage (a) - brauch er ein Gewerbe; Meine Antwort "Nein" - also auch deiner Meinung nach richtig

Frage (b) - Finanzamt / Versteuern; Meine Antwort: "hängt vom erzielten Umsatz / Gewinn ab" - du keine Aussage

Also ist das so deutlich sichtbare "Falsch!" eben falsch ?!

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700NE  06.03.2023, 14:36
@drsneak

Ja, das ist auch falsch. Es ist nicht steuerpflichtig.

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drsneak  06.03.2023, 14:39
@700NE

Anlage SO: Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.). Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 € im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen

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Nur wenn du das "nachhaltig" machen würdest; sozusagen An- und Verkauf und sowas. Wenn du Privatzeugs verkaufst, ist das nicht gewerbsmässig und du brauchst es nicht dem Finanzamt melden.