Wie kommt man an sein Ziel, wenn die Zugbindung aufgehoben ist?
-Darf man den ICE anstelle des IC nehmen?
-Muss man die neue Verbindung VORHER in der App festlegen geschweige denn überhaupt eine vorgeschlagene Verbindung wählen?
-Darf man DEUTLICH früher losfahren, oder nur geringfügig früher?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist darfst du jeden Zug nehmen an dem Tag und bis zu einem Jahr der dich zum selben Ziel bringt. Egal ob 2 Std. früher, 3 Std. früher oder auch 4 Tage später.
Die Verbindung muss nirgendswo hinterlegt werden. Einfach einsteigen und bei der Kontrolle das ursprüngliche Ticket vorzeigen.
Du darfst auch den ICE statt den IC nehmen, auch wenn du nur eine IC/EC Fahrkarte hast.
Ja, so ist die offizielle Regelung bei der Bahn ;)
Bis zu einem Jahr. Das wurde vor ca. 1 Jahr ungefähr eingeführt.
Aber früher losfahren geht dann nur im Rahmen des ursprünglichen Reisetages, oder?
Ein höherwertigeres Bahn.de-Ticket musst du nur in folgendem Fall kaufen und dann bei den Fahrgastrechten gelten machen:
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Früher war mal ein ICE-Ticket teurer als ein IC-Ticket, ist aber inzw. beides die selbe Stufe.
Lies dir auch https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung durch.
Du darfst insb. keine Züge verwenden, für die man auf Bahn.de keine Tickets kaufen kann (z. B. Flixtrain) oder nicht halbwegs auf deiner Route liegen (bei Flexticket steht da meist z. B. KA*S*M für Karlsruhe - Stuttgart - München, was heißt, dass du im Normalfall nicht z. B. über MA fahren darfst, bei Fahrgastrechtefall aber schon?). Bei reservierungspfl. Zügen musst du eine zusätzl. Reservierung kaufen. Einen Teil des Ticketpreises gibt's AFAIK nicht zurück, wenn du weil du früher als ursprünglich geplant am Start-Bhf. des Tickets losfährst und deswegen die Verspätung am Ziel zu klein wird. Du darfst aber auch später fahren, bin mir aber nicht sicher, ob du auch erst am Folgetag am Ziel ankommen oder gar einen oder mehrere Tage später die Reise antreten darfst.
notting
Geht du darfst sogar bis zu 1 Jahr später die Reise antreten allerdings achte ggf auf die Wegkürzel und keinen nicht erlaubt, Weg zu nehmen
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
hier ist das ganze erklärt.
Und auch, das du die Fahrkarte auch bis zu einem Jahr später nutzen kannst.
Ist das mit dem anderen Reisedatum dein Ernst?