Darf ich mit einem IC/EC Ticket auf ein ICE wechseln ohne Zugbindung?
Guten Tag.
Aktuell habe ich eine Fahrt geplant, die zunächst mit einem RE und dann mit einem IC erfolgt. Da ich in einem IC fahre, besteht Zugbindung auf diesen.
Falls die Zugbindung für den IC aufgehoben wird (im Nahverkehr gilt sie ja ohnehin nicht), darf ich dann statt des IC auch ein ICE nehmen?
Ein weiteres Problem ist, falls der IC ausfällt (der die letzte Verbindung zum Zielort wäre), ob ich auch statt dem RE einen ICE nehmen darf, der vom selben Bahnhof zum selben Zwischenbahnhof fährt? Also kurz gefragt: Wenn die Zugbindung aufgehoben wird, darf ich dann statt des RE auch einen ICE in dieselbe Richtung nehmen? Dies hätte den Vorteil, da der ICE schneller ist und bessere Verbindungen bietet.
Infos zum Ticket:
Es ist ein IC/EC Fahrkarte (Einfache Fahrt) Super Sparpreis 2. Klasse und gültig für den ganzen Tag bis zum Folgetag 10:00 Uhr und mit Zugbindung auf den IC.
Vielen Dank für die Antworten :D
5 Antworten
Im Normalfall gilt das nicht. Außer der Zug wurde extra freigegeben, weil es keine vernünftige Alternative gibt.
Natürlich, ist die Zugbindung aufgehoben darf auch ein ICE statt einem IC genutzt werden.
Grundsätzlich nicht. Wenn, dann wird das vom Zugführer durchgesagt.
Ja doch. Ist die Zugbindung aufgehoben darf man auch mit einem IC/EC Ticket ICE fahren...
Ja, eine Nutzung vom ICE ist dann auch möglich für den IC.
Für den Nahverkehr müsste erst der Produktübergang bezahlt werden und dieser kann dann über das Servicecenter Fahrgastrechte rückerstattet werden.
nee... wenn durch Verschulden der Bahn der Anschluss nich erreicht wird (Verspätung) oder der Zug gestrichen wurde, dann ist die Zugbindung entfallen und man darf dann jeden Zug nehmen... auch ICE... auch wenn für IC gezahlt wurde...
oder?
also bei dem Kollegen stand letztes WE ausdrücklich „use any train“... https://www.gutefrage.net/frage/zeugbindung-die-droelfzigste
Ja, wenn ZB aufgehoben dann kann mit allem gefahren werden. Denn wesentlich ist, dass die DB dich dann mit geringster Verzögerung ans Ziel bringen muss.
Deine Formulierung ist irreführend bis falsch.
Wenn IC(E)-Ticket: Richtig, außer Flixtrain und bei Reservierungspflicht muss man eine nachträgl. kaufen.
Wenn normales Nahverkehrsticket: Wenn absehbar 20min zu spät am Ziel (=Fahrgastrechte-Fall) IC(E)-Ticket kaufen und über Fahrgastrechte Geld zurückfordern.
Wenn "Billig-Nahverkehrsticket" wie D-/Länderticket: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-ice-nutzung wobei IC(E) auch als Nahverkehr gelten können: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/nahverkehrsfreigabe
notting
Ja, das ist in dem Fall erlaubt! Es muss aber durchgesagt werden!
da hätten die ja viel zum Durchsagen... bei den ganzen Verspätungen und verpassten Anschlüssen...
Hier wird gar nichts durchgesagt...