Darf ich mit einem IC/EC Ticket auf ein ICE wechseln ohne Zugbindung?

5 Antworten

Im Normalfall gilt das nicht. Außer der Zug wurde extra freigegeben, weil es keine vernünftige Alternative gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrung

ytimoyt  22.05.2025, 10:00

Natürlich, ist die Zugbindung aufgehoben darf auch ein ICE statt einem IC genutzt werden.

Grundsätzlich nicht. Wenn, dann wird das vom Zugführer durchgesagt.


ytimoyt  22.05.2025, 10:01

Hier wird gar nichts durchgesagt...

ytimoyt  22.05.2025, 13:39
@Koernchen79

Ja doch. Ist die Zugbindung aufgehoben darf man auch mit einem IC/EC Ticket ICE fahren...

Ja, eine Nutzung vom ICE ist dann auch möglich für den IC.

Für den Nahverkehr müsste erst der Produktübergang bezahlt werden und dieser kann dann über das Servicecenter Fahrgastrechte rückerstattet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

LUKEars  22.05.2025, 09:44

nee... wenn durch Verschulden der Bahn der Anschluss nich erreicht wird (Verspätung) oder der Zug gestrichen wurde, dann ist die Zugbindung entfallen und man darf dann jeden Zug nehmen... auch ICE... auch wenn für IC gezahlt wurde...

oder?

ytimoyt  22.05.2025, 09:49
@LUKEars

Jetzt hast du mich stutzig gemacht. Meine Info war, dass man den Klassenübergang erstmal zahlen muss und es dann erstattet bekommen wird - aber jetzt bin ich unsicher xD

ytimoyt  22.05.2025, 09:58
@LUKEars

Alles klar habs nochmal nachgeschaut.

Meine Aussage gilt nur wenn die Strecke Preisklasse C (Nahverkehr) gewesen wäre.

Hat man ein IC/EC Ticket darf auch ein ICE genutzt werden.

LUKEars  22.05.2025, 10:06
@ytimoyt

ja... passt... in Preisklasse C gibt es ja eh keine Zugbindung...

ytimoyt  22.05.2025, 10:07
@LUKEars

Klar, geht nur darum wenn du den RE z.B. verpasst, aber noch ein ICE zu deinem Ziel fahren würde.

ytimoyt  22.05.2025, 10:19
@LUKEars

Ja, ich meinte nur bei meiner ursprünglichen Antwort

Ja, wenn ZB aufgehoben dann kann mit allem gefahren werden. Denn wesentlich ist, dass die DB dich dann mit geringster Verzögerung ans Ziel bringen muss.


notting  22.05.2025, 21:07

Deine Formulierung ist irreführend bis falsch.

Wenn IC(E)-Ticket: Richtig, außer Flixtrain und bei Reservierungspflicht muss man eine nachträgl. kaufen.

Wenn normales Nahverkehrsticket: Wenn absehbar 20min zu spät am Ziel (=Fahrgastrechte-Fall) IC(E)-Ticket kaufen und über Fahrgastrechte Geld zurückfordern.

Wenn "Billig-Nahverkehrsticket" wie D-/Länderticket: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-ice-nutzung wobei IC(E) auch als Nahverkehr gelten können: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/nahverkehrsfreigabe

notting

Ja, das ist in dem Fall erlaubt! Es muss aber durchgesagt werden!

Woher ich das weiß:Hobby – Viel Wissen

ytimoyt  22.05.2025, 10:01

Hier muss gar nichts durchgesagt werden...

LUKEars  22.05.2025, 09:45

da hätten die ja viel zum Durchsagen... bei den ganzen Verspätungen und verpassten Anschlüssen...