Bayernticket Entschädigung?

1 Antwort

Ja, die Ablehnung Ihrer Entschädigung aufgrund des zu geringen Betrags ist leider korrekt. Bei Zugverspätungen gelten folgende Regelungen:

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Fahrgäste 25 % des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 %.

Es gibt jedoch eine sogenannte Bagatellgrenze: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

Da das Bayern-Ticket ein Pauschalpreis-Ticket ist, wird die Entschädigung pauschal berechnet. Bei einer Verspätung von über 60 Minuten beträgt die Entschädigung 1,50 Euro pro Fahrkarte in der 2. Klasse. Da dieser Betrag unter der Bagatellgrenze liegt, wurde Ihre Entschädigung abgelehnt.


RappiSW 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 16:24

Danke für diese schnelle Antwort

Tvhee  17.05.2025, 00:00
@RappiSW

Nächstes Mal, trage die Verspätung von allen Zügen einzeln ein. Dann gibt es eine höhere Chance über die €4 zu kommen