Die guten Sitten und ...?

Edding89  30.07.2025, 06:41

Was wäre denn ein Beispiel für einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, aber nicht gegen die guten Sitten?

moxiyu 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 06:58

Der Erwerb von Bitcoin hat eine erhebliche Verschwendung gesellschaftlicher Ressorcen zur Folge.

2 Antworten

Wir haben mit 134 BGB eine weitere Regelung, die Geschäfte unwirksam macht, wenn sie gegen Gesetze verstößt.

Damit ist die öffentliche Ordnung weitreichend abgedeckt.

Wenn etwas der öffentlichen Ordnung schadet dann wird es entweder so hingenommen oder (und das ist der häufigere Fall nehme ich an) ist bereits gesetzlich verboten (oder es ist sittenwidrig, das ist aber wie du erwähnst gesetzlich abgedeckt). Die Nichtigkeit bei verstoß gegen ein gesetzliches Verbot haben wir bereits (§ 134 BGB)

Insofern wäre die Erwähnung entsprechend unnötig.