Volksrepublik Deutschland eure Meinung (Utopie)?
Ich entwarf dieses System als Gegner des Kapitalismus, den ich für menschen, tier- und umweltfeindlich halte. Ich bin für echte Chancengleichheit, gegen Milliardenanhäufung und dafür, dass jeder Zugang zu einem würdigen Leben hat. Der Kapitalismus lebt davon, dass 99 % auf Reichtum hoffen, ihn aber nie erreichen werden.
Präambel
Im festen Willen, eine gerechte, solidarische und gemeinschaftsorientierte Gesellschaft zu gestalten, in der das Kollektiv das Fundament allen staatlichen Handelns bildet, geben sich die Bürgerinnen und Bürger der Volksrepublik Deutschland diese Idee. Sie begründet einen Staat, der auf sozialer Gerechtigkeit, gemeinschaftlicher Verantwortung, demokratischer Mitbestimmung und der strikten Wahrung des Gemeinwohls basiert.
Kapitel I – Grundlagen des Staates
Artikel 1 – Staatsform
Die Volksrepublik Deutschland ist eine sozialistische Republik mit demokratischen Elementen, geführt von einer zentralen Partei. Sie vereint die Idee der sozialen Gleichheit mit wirtschaftlicher Effizienz und politischer Stabilität.
Artikel 2 – Kollektives Wohl
Das Kollektiv steht über dem Individuum. Alle Rechte und Freiheiten stehen unter dem Vorbehalt, dass sie dem Allgemeinwohl nicht schaden.
Artikel 3 – Staatsziel
Ziel allen staatlichen Handelns ist die Herstellung und Bewahrung sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Stabilität, Sicherheit und kollektiven Fortschritts.
Artikel 4 – Sprache, Währung und Hauptstadt
(1) Amtssprache ist Deutsch.
(2) Die nationale Währung ist der Volksmark.
(3) Hauptstadt ist Berlin.
Kapitel II – Bürger und Rechte
Artikel 5 – Grundrechte
Die Volksrepublik garantiert die Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und soziale Sicherheit.
Rechte gelten, sofern sie dem Allgemeinwohl nicht entgegenstehen.
Artikel 6 – Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit ist gewährleistet, wenn sie nicht gegen das Gemeinwohl oder die Werte des Staates gerichtet ist.
Artikel 7 – Religion
Religionsfreiheit ist gegeben, jedoch ist religiöse Erziehung an staatlichen Einrichtungen untersagt.
Religiöse Organisationen dürfen nicht politisch oder wirtschaftlich agieren.
Artikel 8 – Eigentum
Privateigentum ist in Maßen erlaubt, sofern es dem Gemeinwohl dient. Großunternehmen, Banken und Medien unterliegen staatlicher Kontrolle.
Kapitel III – Staatsstruktur
Artikel 9 – Der Volksrat
(1) Der Volksrat ist das oberste legislative Organ.
(2) Er besteht aus 800 Abgeordneten, je 50 pro Bundesland.
(3) Er wird alle 5 Jahre direkt vom Volk gewählt.
(4) Er beschließt Gesetze, wählt Minister, kontrolliert die Regierung.
Artikel 10 – Das Politbüro
(1) Das Politbüro ist das höchste Kontrollorgan.
(2) Es besteht aus 10 Mitgliedern, die vom amtierenden Politbüro berufen werden.
(3) Amtszeit: 8 Jahre, Wiederberufung nicht zulässig.
(4) Aufgaben:
- Wahrung der Verfassung
- Schutz des Gemeinwohls
- Kontrolle von Regierung, Justiz, Medien, Wirtschaft
- Oberste Instanz zur Genehmigung von Gesetzen (Vetorecht)
Artikel 11 – Der Präsident
(1) Der Präsident ist das Staatsoberhaupt.
(2) Er wird direkt vom Volk gewählt für 5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich).
(3) Aufgaben:
- Repräsentation
- Staatsbesuche
- Auszeichnungen
- Vereidigung der Regierung
Artikel 12 – Der Ministerrat
(1) Die Regierung besteht aus Ministerinnen und Ministern.
(2) Sie werden vom Volksrat gewählt, vom Politbüro bestätigt und vom Präsidenten vereidigt.
(3) Sie führen die staatliche Verwaltung und setzen Gesetze um.
Kapitel IV – Justiz & Sicherheit
Artikel 13 – Justizwesen
(1) Richter werden vom Justizminister vorgeschlagen und vom Politbüro bestätigt.
(2) Es existiert kein separates Verfassungsgericht. Diese Funktion erfüllt das Politbüro.
Artikel 14 – Polizei
(1) Die Polizei ist zentral organisiert und dem Justizministerium unterstellt.
(2) Ihre Aufgabe ist die Sicherung der öffentlichen Ordnung und die Verfolgung von Straftaten.
Artikel 16 – Strafrecht & Strafvollzug
(1) Schwere Straftaten wie Terrorismus, Hochverrat, Vergewaltigung und Mord können mit Todesstrafe geahndet werden.
(2) Todesstrafe erfolgt nicht öffentlich, durch Erschießen oder Erhängen, unter Aufsicht eines Arztes.
(3) Strafarbeit kann angeordnet werden.
Kapitel V – Wirtschaft und Eigentum
Artikel 17 – Wirtschaftsordnung
(1) Die VRD verfolgt eine sozialistische Marktwirtschaft.
(2) Produktionsmittel befinden sich überwiegend in staatlicher oder genossenschaftlicher Hand.
(3) Private Unternehmen unterliegen strenger Kontrolle.
Artikel 18 – Banken, Versicherungen, Medien
(1) Alle Banken sind staatlich oder genossenschaftlich organisiert.
(2) Private Versicherungen sind verboten.
(3) Medien unterliegen der Aufsicht des Politbüros.
Kapitel VI – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Artikel 19 – Bildung
(1) Bildung ist kostenlos und staatlich geregelt.
(2) Ziel ist die Erziehung zu gemeinschaftlichem Denken und solidarischem Handeln.
(3) Religiöse Inhalte dürfen nicht Teil des Unterrichts sein.
Artikel 20 – Medien und Kunst
(1) Medien und Kunst genießen Freiheit im Rahmen der Verfassung.
(2) Verfassungswidrige oder kollektivschädigende Inhalte können zensiert oder untersagt werden.
5 Antworten
Meinungsfreiheit ist gewährleistet, wenn sie nicht gegen das Gemeinwohl oder die Werte des Staates gerichtet ist.
Das hört sich aber nicht nach Meinungsfreiheit an…🤨
Deine „Idee“ ist eigentlich der Kommunismus wie wir es schon bei anderen Staaten gesehen haben und das ist bisher nie gut ausgegangen…
Find ich nicht gut.
Nur ein Punkt: "Rechte gelten, sofern sie dem Allgemeinwohl nicht entgegenstehen."
Wer definiert, was das Allgemeinwohl ist? Mit dem Paragraphen kannst Du jede Willkürmaßnahme begründen. Im Grunde ist das die Vorlage für ein System a la Nordkorea.
Und bei Todesstrafe bin ich sowieso raus.
Das wichtigste Argument gegen Todesstrafe ist die Gefahr von Justizirrtümern. Nachweislich gibt es diese. Selbst eindeutige Beweise entpuppen sich manchmal als falsch, und auch Geständnisse sind keine Garantie.
Nun muss man Verbrecher aus der Gesellschaft ausschließen. Haftstrafen sind ein Mittel, und sollte ein Irrtum erkannt werden, kann man die Haft zwar nicht ungeschehen machen, aber den zu Unrecht Eingesperrten zumindest rehabilitieren und finanziell entschädigen. Todesstrafe ist endgültig.
Deine "Führer" würde es in Deiner vorgeschlagenen Ordnung bald geben.
Darüber kann man natürlich diskutieren und nur weil es meine Meinung ist muss es nicht richtig sein oder angewandt werden.
Jeder der sich zum Führer erklären wollen würde würde vom Politbüro in seine Schranken gewiesen werden (noch bevor es so weit kommen würde) und das Politbüro selbst hat keine Legislative Macht.
Die Volksrepublik Deutschland ist eine sozialistische Republik mit demokratischen Elementen, geführt von einer zentralen Partei.
Diktatur.
Damit abgelehnt. Den Rest les ich gar nicht erst um meine Zeit nicht zu verschwenden. Sozialismus muss mit den Leuten gehen, wenn man sie zwingt funktioniert das nicht.
Was daran ist eine Diktatur ? Es gibt Wahlen und keinen Diktator. Nur weil es nicht mehrere Parteien gibt ?
Eine gewisse Kontrolle ist notwendig um Kapitalisten einschränken zu können und das Gemeinwohl zu schützen.
Ja wenn es keine Opposition gibt ist das eine Diktatur. Der Sozialismus muss sich politisch durchsetzen dann wird auch kein Kapitalist mehr gewählt. Es gibt ja einen guten Grund warum keiner mehr in Deutschland ernsthaft fordert man müsse die Kinder wieder in Mienen schicken, die Sozialversicherungen komplett abschaffen und Sklaverei wieder ein zu führen.
In der DDR gabs ja auch tolle wie eine viel bessere Kinderbeträung kaum Arbeist oder Obdachlosigkeit und mehr Frauenrechte aber das war halt trotzdem spürbar eine Diktatur und dann ersetzt du den Kapitalisten einfach durch die Partei und das macht dir dann alles kaputt und das war in der Sowjetunion so das ist in China so, in Nordkorea, Vietnam, Laos...
Wer kontrolliert die Partei?
Die DDR war in Grunde eine Volksrepublik. Und nur der Erich hatte immer Recht.
Ja nur geriet sie völlig außer Bahn und war stark Menschenverachtend.
Sehr guter Punkt. Das müsste natürlich schriftlich festgelegt werden. Im Grunde ja alles was die Verfassung verletzt oder angreift.
So wie in der BRD also quasi auch.
Der Unterschied zu Nordkorea ist enorm nicht zuletzt da es in der VRD keinen „Führer“ geben würde.
Die Todesstrafe gefällt nicht jedem aber wer die Teilhabe an der Gesellschaft durch Gräultaten verwirkt hat sollte auch nicht von dieser getragen werden müssen.