Mietkaution?

8 Antworten

Es ist dann rechtens, wenn es in der Vergangenheit hohe Nachzahlungen gegeben hat. Was ja auch deinen Fall zutrifft.

Und ja, die Kaution darf auch für Nebenkostenrückstände verwendet werden, die deckt alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Ja, das ist rechtens, allerdings kann ein Vorschuß ausbezahlt werden, wenn die letzte Nachzahlung nicht so hoch war.


Sunybea20014 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 06:54

Aber ist es nicht so, das eine Mietkaution gar nicht für Nebenkosten genommen werden darf? Und was heißt einen Vorschuss? Soviel ich eigentlich weiß darf man wenn nur maximal bis 1500€ einbehalten, der Rest muss ausgezahlt werden oder nicht ?

geheim007b  30.07.2025, 07:41
@Sunybea20014

man kann in höhe der anzunehmenden Nachzahlung zurückhalten. Wurde die Warmmiete denn nach der letzten Nachzahlung angepasst? Falls nein muss man wieder mit mind. 1300€ rechnen und ich denke da ist ein sicherheitsaufschlag angemessen.

1500€-1800€ erscheinen fair, rede mit ihm ob nicht zumindest mal 300-400€ freigegeben werden können.

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution für die Nebenkostennachzahlung einbehalten, bis diese abgerechnet wurden.

Was angemessen ist ergibt sich aus der üblichen Höhe der Nachzahlungen der Vorjahre zuzüglich nachvollziehbarer Kostensteigerungen.

Also ja er darf die Kaution einbehalten, aber in der Regel nicht alles.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Firma, die Nebenkostenabrechnungen macht.

Sunybea20014 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 07:08

Ja so habe ich das auch gehört, da wir nur 1,5 Jahre dort gewohnt haben, war es unsere erste Hohe Nachzahlung in der Wohnung. Somit dürfte er ja eigentlich nur bis 1500€ einbehalten wenn die Nachzahlung bei 1300€ lag.

Ja, natürlich ist es rechtens.

Der Vermieter muss ja erst die Nebenkosten für 2025 abrechnen können. Und das wird erst im Jahr 2026 erfolgen.

Klingt doch logisch , oder ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, wenn die letzte Nachzahlung auch sehr hoch war.