Nebenkostenabrechnung?
Hallo Leute , ich habe letztes Jahr eine Immobilie gekauft 2023 , die schon vermietet ist.
Ich habe heute eine Rechnung bekommen 2024 von der Wartung bezüglich Heizungsanlage. Knapp 450€.
Diese Summe darf ich ja umlegen auf die Mieter . Das ist klar …
Die frage ist , muss der Mieter den Betrag erst ab nächstes Jahr 2025 in Raten zahlen oder kann ich das schon ab nächsten Monat anrechnen ?
2 Antworten
Solche Kosten werden einmal am Ende des Jahres abgerechnet. Dann erfolgt eine Abrechnung mit den Vorauszahlungen und es gibt entweder eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Genauso ist es. Dafür bezahlt der Mieter monatlich die Vorauszahlungen.
Betriebskosten die 2024 anfallen können in der Abrechnung für 2024 umgelegt werden. Sofern kalenderjährig abgerechnet wird.
Die Rechnung mußt Du zahlen.
Ist das ein EFH?
450 € sind aber happig für eine Heizungswartung. War da evtl. eine Reparatur dabei?
Das ist echt happig , Nur Wartung, hat der Mieter sich selbst ausgesucht mit der Firma …
Das heist , erst mal muss ich die Kosten übernehmen?