Polizei trotz Vorstrafen?
ich bin 16 Jahre alt und habe leider schon 2 Einträge wegen bewaffnetem Ladendiebstahl und schwerer Körperverletzung (beides war dumm und ich bereue es) kann ich trotzdem noch zur Polizei gehen? Oder werde ich keine Chance haben? Weil irgendwann gehen die Einträge doch weg
7 Antworten
Das kann dauern bis die richtig weg sind. Bei mir dauerts auch noch 4 Jahre
Dürfte maßgeblich davon abhängen, was am Ende daraus geworfen ist, sprich welche Strafe tatsächlich verhängt wurde. Aber das sind schon keine Kleinigkeiten, da muss man sich doch ganz erheblich die Frage stellen, ob du für den Polizeidienst geeignet bist.
Kannst du zu 100% knicken, so wie jede andere Stelle im Staatsdienst!
Und das ist auch gut so, dass sowas nicht auch noch eine Uniform tragen darf!
Im Erziehungsregister wird das zwar mit vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht, aber im staatsanwaltlichen Register bleibt es! Und bei der Bewerbung musst du angeben, ob du schon mal mit der Polizei zu tun hattest! - willst du da lügen?
Spätestens bei der Leumungsprüfung* ist Schluss..
*Leumundsprüfung
Ich weis, aber meine "Polyarthrose sämtlicher Langfinger" hatte eine andere Schreibweise im Sinn..Ausserdem:
https://srv4.imgcdnhost.com/large/2020/21/4615716043457370317044297-786137.png
Die Verjährung tritt bei Ladendiebstahl ab 5 Jahren in Kraft.
Zur Polizei darfst Du aber trotzdem immer gehen, Du bist ja nicht davon ausgenommen, wegen Deiner Vergangenheit einen Schaden zu melden.
Dürfte schwierig werden - hängt aber vielleicht auch vom Bundesland ab. Ich gehe davon aus - diese Seite hier auch: https://www.rgra.de/bewerbung-polizeivorstrafe-eintrag/ - dass die auch weitergehende Einsichtmöglichkeiten haben als nur das "normale" Führungszeugnis.
Im Bundeszentralregister stehen die Sachen ja teilweise länger drin. Bzw. bei Jugendstrafrecht gibt es wohl ein "Erziehungsregister" noch.
Das sind bei dir nun auch keine Kavaliersdelikte gewesen, sondern recht krasse Straftaten, für die Erwachsene mehrere Jahre ins Gefängnis gehen - ohne Bewährung. (Grad die "schwere" Körperverletzung ist heftig.)
*Leumundsprüfung*