Bewerbung bei der Polizei mit halber Vorstrafe?

4 Antworten

mit halber Vorstrafe?

Sowas gibt es nicht.

Das Verfahren wurde allerdings eingestellt und es ist auch nirgendwo gespeichert, 

Das glaubst auch nur du. Jedes Strafverfahren wird gespeichert. Strafverfahren, die nicht zu einem Urteil geführt haben, sind im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister gespeichert. Somit ist sichtbar, dass schon einmal gegen dich ermittelt wurde.

Das Verfahren wurde allerdings eingestellt ....

Da kommt es darauf an, nach welchem § eingestellt wurde. Ein eingestelltes Verfahren heißt nicht automatisch, dass man unschuldig ist.

Bei deiner Bewerbung musst du auf die Frage, ob du schon einmal etwas mit der Polizei zu tun hattest, wahrheitsgemäß antworten, sonst bist du raus, noch bevor das Auswahlverfahren richtig begonnen hat

Vadix 
Fragesteller
 20.01.2022, 00:50

Alles korrekt was du schreibst, allerdings werden Daten im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister nach 2 Jahren gelöscht, wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Dementsprechend sollte keine Eintragung im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister über mich mehr erhalten sein.

Ich Frage demnächst einfach Mal alle Behörden nach Akteneinsicht an, dann werde ich es ja sehen :)

Danke für deine Antwort.

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Nirgends gespeichert? Wenn du dich da mal nicht irrst! Sowas ist mit einer Verfahrensnummer versehen und in den Datenbanken der Behörden auch zu finden.

Außerdem musst du es angeben.

Eine Einstellung bedeutet ja nicht zwangsläufig Unschuld. Und KV sehen die gar nicht gern.

Gruß S.

Ja wenn es eingestellt wurde

wiki01  18.01.2022, 07:31

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Sirius66  18.01.2022, 12:17

Weißt du überhaupt, was ein eingestelltes Verfahren ist?

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Sirius66  18.01.2022, 20:25
@MeineMuddet

Das ist alles?

Auch Verfahren, die mit dem Urteil lebenslänglich enden, sind abgeschlossen.

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Sirius66  18.01.2022, 21:43
@MeineMuddet

Du wagst die Aussage, dass er bei der Polizei genommen wird, wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Du hast keine Ahnung von der Polizei oder eingestellten Verfahren. Es geht nicht darum, ob der FS weiß, ob er schuldig ist.

Es geht darum, dass ein Verfahren auch gegen Auflagen bei erwiesener Schuld eingestellt werden kann.

Ein eingestelltes Verfahren bedeutet nämlich lediglich den Verzicht auf die Hauptverhandlung.

Deine Aussage ist also - zumal ohne Kenntnis über den Einstellungsgrund - Kappes.

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Das sollte kein Problem sein. Im Bundeszentralregister ist keine Eintragung erfolgt, aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister werden die Eintragungen -sofern zwischenzeitlich keine weiteren Eintragungen erfolgt sind- zwei Jahre nach der endgültigen Einstellung gelöscht (§ 494 Abs. 2 Satz 2 StPO).