Mit Vorstrafe Polizist werden, definitiv ausgeschlossen?
Ich habe in Notwehr Pfefferspray eingesetzt, jedoch gibt es wahrscheinlich leider weder dritte Zeugen noch Videoaufnahmen davon :-(
Ich habe tierische Angst, dass meine Notwehr nicht anerkannt wird und ich verurteilt wurde.
Wäre dann Feierabend mit meinem Traumberuf Polizist?
Ich bin echt unglücklich, habe seit mehreren Wochen keine Vorladung bekommen…
6 Antworten
Solange du ein Strafverfahren gegen dich laufen hast, wird es ohnehin nichts mit der Einstellung. Das muss auf jeden Fall erst vom Tisch!
Das mit der Vorladung kann durchaus noch ein bisschen dauern. Das geht nicht so schnell.
Wenn du wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt werden solltest (das wäre bei dem Einsatz eines Pfeffersprays der Fall), kannst du tatsächlich nicht mehr eingestellt werden.
Die anderen zwei Optionen sind, dass es entweder als Notwehr durchgeht oder dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird.
Bei einer Bewerbung wird die Polizei trotzdem von dem eingestellten Verfahren wissen und dich wahrscheinlich dazu befragen. Ob du dann eingestellt wirst, kommt auf deine Antwort und auf die weiteren Ergebnisse in deinem Auswahlverfahren an.
Gruß, B.
Die Staatsanwälte bzw. Richter sind ja auch nicht ganz doof. In der Regel sollten die auch ein wenig Menschenkenntnis haben... und wenn du nicht vorbestraft bist, einen ganz normalen Eindruck machst und sinnvoll begründen kannst, dass du angegangen wurdest und dich mit einem mitgeführten Tierabwehrspray verteidigt hast, dann wird die Aussage der Gegenpartei eher unglaubwürdig wirken, wenn er/sie sagt: "Ich hab nichts getan, ich bin ganz unschuldig, der andere hat mich aus dem Nichts angesprüht".
Wenn die Sachlage dennoch unklar ist, steht Aussage gegen Aussage und dann wird das Verfahren eh eingestellt.
Gut, das erleichtert mich. Ich bin wirklich kein Gewalttäter, solche hätten bei der Polizei definitiv nichts zu suchen
Es kommt drauf an was in deinem Führungszeugnis steht, Erfahrungsgemäß muss da schon ordentlich was passieren. Es muss dir ja nachgewiesen werden, dass deine Tat keine Notwehr war, ansonsten wirst du sowieso freigesprochen. Anders als es einer hier sagte, eine Vorladung sagt gar nichts aus. Es wird ein Verfahren eingeleitet und du sollst befragt werden (würde übrigens auf keinen Fall hingehen, auch obwohl du unschuldig bist).
Es kommt drauf an was in deinem Führungszeugnis steht,
Nicht nur. Schon allein deshalb nicht, weil man vorbestraft sein kann, und das Führungszeugnis leer ist.
Das hat zwei Seiten.
Nach Beamtenrecht kann niemand Polizist werden, der eine Vorstrafe hat. Vorstrafe nach rechtlichem Sinn wäre eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft.
Zudem hat der Dienstherr das Recht, die charakterliche Eignung zu prüfen und als unzureichend einzustufen. Hierfür reichen kleine Verkehrsdelikte und Einträge mit BTM.
Wichtig ist, dass kein Verfahren läuft. Damit ist eine Bewerbung nicht möglich.
Zudem sind alle abgeschlossenen und auch eingestellte Verfahren anzugeben.
Ggf wirst du zu den Ereignissen befragt und dann beurteilt man das im Einzelfall.
Das Führungszeugnis ist dazu übrigens auch nur ein Aspekt. Hier werden auch nur hohe Strafen - wie im ersten Absatz beschrieben - eingetragen. Die Polizei hat aber eigene Datenbanken.
Gruß S.
Dann wird es ja eng, Gef KV geht los bei 3 Monaten im Minderschweren Fall, sonst 6. Das erfüllt defintitiv die Kriterien für eine Vorstrafe.
Ob Notwehr bestand oder der Vorwurf der KV berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber nach so ner Verurteilung von 6 Monaten kann ich es für immer vergessen? Oder kann man es dann in 5 Jahren nochmal versuchen mit der Bewerbung?
Ich weiß nicht, wann das gelöscht wird.
Etwas paranoid, oder? Warte doch ab! Läuft doch bisher nichtmal was, geschweige denn, dass es 6 Monate gibt!
Ja geht halt um meinen Traumberuf… Ich bin ein gesetzestreuer Bürger, der eventuell auf der Anklagebank landet :(
Diese etwas fanatisch angehauchte Aussage würde ich lassen.
Warum hast du denn Pfefferspray dabei? Oder ist er Türabwehrspray?
Letzteres, ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt somit nicht vor
Wieso sollte man Notwehr nicht als solche „anerkennen“?
Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Vorlage aller bewertbaren Fakten. Darauf folgt Einstellung des Verfahrens oder Anklage, dann sieht man weiter.
Es gibt zwei aussagen: Seine und meine. Entweder er ist ehrlich (mein Glück) oder er erzählt schmarn und stellt mich als Angreifer dar…
Wem der Richter dann glaubt ist so eine Sache
Ich bin jedenfalls echt aufgelöst deshalb, ich hab halt wirklich nichts unrechtes getan, es war eine Notwehr :(
Grundsätzlich ist eine Ausbildung oder Einstellung bei der Polizei nicht möglich, wenn der Bewerber vorbestraft ist. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Vorstrafe sehr gering ist und trotzdem die charakterliche Eignung des Bewerbers von der Einstellungsbehörde bejaht wird.
Damit ist deine Frage beantwortet, wenn du eine Vorladung bekommst ist dein "Traum" vorbei.
Meine Sorge ist nur, dass der jenige der besprüht wurde, sich jetzt eine völlig andere story ausdenkt so im Sinne von „ich lief den Weg entlang und dachte mir nichts Böses. Auf einmal kam der Beschuldigte und sprühte mich ohne Grund mit Pfefferpray voll“
Wie gehen Staatsanwälte denn mit sowas um? Also wenn beide Aussagen unterschiedlicher nicht sein können…