Mit Vorstrafe Polizist werden, definitiv ausgeschlossen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du ein Strafverfahren gegen dich laufen hast, wird es ohnehin nichts mit der Einstellung. Das muss auf jeden Fall erst vom Tisch!

Das mit der Vorladung kann durchaus noch ein bisschen dauern. Das geht nicht so schnell.

Wenn du wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt werden solltest (das wäre bei dem Einsatz eines Pfeffersprays der Fall), kannst du tatsächlich nicht mehr eingestellt werden.

Die anderen zwei Optionen sind, dass es entweder als Notwehr durchgeht oder dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird.

Bei einer Bewerbung wird die Polizei trotzdem von dem eingestellten Verfahren wissen und dich wahrscheinlich dazu befragen. Ob du dann eingestellt wirst, kommt auf deine Antwort und auf die weiteren Ergebnisse in deinem Auswahlverfahren an.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 11:54

Meine Sorge ist nur, dass der jenige der besprüht wurde, sich jetzt eine völlig andere story ausdenkt so im Sinne von „ich lief den Weg entlang und dachte mir nichts Böses. Auf einmal kam der Beschuldigte und sprühte mich ohne Grund mit Pfefferpray voll“

Wie gehen Staatsanwälte denn mit sowas um? Also wenn beide Aussagen unterschiedlicher nicht sein können…

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PolNRW93  15.06.2021, 14:10
@Nikolai1989

Die Staatsanwälte bzw. Richter sind ja auch nicht ganz doof. In der Regel sollten die auch ein wenig Menschenkenntnis haben... und wenn du nicht vorbestraft bist, einen ganz normalen Eindruck machst und sinnvoll begründen kannst, dass du angegangen wurdest und dich mit einem mitgeführten Tierabwehrspray verteidigt hast, dann wird die Aussage der Gegenpartei eher unglaubwürdig wirken, wenn er/sie sagt: "Ich hab nichts getan, ich bin ganz unschuldig, der andere hat mich aus dem Nichts angesprüht".

Wenn die Sachlage dennoch unklar ist, steht Aussage gegen Aussage und dann wird das Verfahren eh eingestellt.

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Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 17:20
@PolNRW93

Gut, das erleichtert mich. Ich bin wirklich kein Gewalttäter, solche hätten bei der Polizei definitiv nichts zu suchen

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Es kommt drauf an was in deinem Führungszeugnis steht, Erfahrungsgemäß muss da schon ordentlich was passieren. Es muss dir ja nachgewiesen werden, dass deine Tat keine Notwehr war, ansonsten wirst du sowieso freigesprochen. Anders als es einer hier sagte, eine Vorladung sagt gar nichts aus. Es wird ein Verfahren eingeleitet und du sollst befragt werden (würde übrigens auf keinen Fall hingehen, auch obwohl du unschuldig bist).

wiki01  15.06.2021, 06:29
Es kommt drauf an was in deinem Führungszeugnis steht,

Nicht nur. Schon allein deshalb nicht, weil man vorbestraft sein kann, und das Führungszeugnis leer ist.

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Das hat zwei Seiten.

Nach Beamtenrecht kann niemand Polizist werden, der eine Vorstrafe hat. Vorstrafe nach rechtlichem Sinn wäre eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft.

Zudem hat der Dienstherr das Recht, die charakterliche Eignung zu prüfen und als unzureichend einzustufen. Hierfür reichen kleine Verkehrsdelikte und Einträge mit BTM.

Wichtig ist, dass kein Verfahren läuft. Damit ist eine Bewerbung nicht möglich.

Zudem sind alle abgeschlossenen und auch eingestellte Verfahren anzugeben.

Ggf wirst du zu den Ereignissen befragt und dann beurteilt man das im Einzelfall.

Das Führungszeugnis ist dazu übrigens auch nur ein Aspekt. Hier werden auch nur hohe Strafen - wie im ersten Absatz beschrieben - eingetragen. Die Polizei hat aber eigene Datenbanken.

Gruß S.

Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 08:05

Dann wird es ja eng, Gef KV geht los bei 3 Monaten im Minderschweren Fall, sonst 6. Das erfüllt defintitiv die Kriterien für eine Vorstrafe.

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Sirius66  15.06.2021, 08:32
@Nikolai1989

Ob Notwehr bestand oder der Vorwurf der KV berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen.

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Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 08:33
@Sirius66

Aber nach so ner Verurteilung von 6 Monaten kann ich es für immer vergessen? Oder kann man es dann in 5 Jahren nochmal versuchen mit der Bewerbung?

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Sirius66  15.06.2021, 08:35
@Nikolai1989

Ich weiß nicht, wann das gelöscht wird.

Etwas paranoid, oder? Warte doch ab! Läuft doch bisher nichtmal was, geschweige denn, dass es 6 Monate gibt!

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Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 08:37
@Sirius66

Ja geht halt um meinen Traumberuf… Ich bin ein gesetzestreuer Bürger, der eventuell auf der Anklagebank landet :(

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Sirius66  15.06.2021, 08:39
@Nikolai1989

Diese etwas fanatisch angehauchte Aussage würde ich lassen.

Warum hast du denn Pfefferspray dabei? Oder ist er Türabwehrspray?

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Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 08:39
@Sirius66

Letzteres, ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt somit nicht vor

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Wieso sollte man Notwehr nicht als solche „anerkennen“?

Nikolai1989 
Fragesteller
 15.06.2021, 01:12

Es gibt zwei aussagen: Seine und meine. Entweder er ist ehrlich (mein Glück) oder er erzählt schmarn und stellt mich als Angreifer dar…

Wem der Richter dann glaubt ist so eine Sache

Ich bin jedenfalls echt aufgelöst deshalb, ich hab halt wirklich nichts unrechtes getan, es war eine Notwehr :(

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superseegers  15.06.2021, 01:15

Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Vorlage aller bewertbaren Fakten. Darauf folgt Einstellung des Verfahrens oder Anklage, dann sieht man weiter.

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Grundsätzlich ist eine Ausbildung oder Einstellung bei der Polizei nicht möglich, wenn der Bewerber vorbestraft ist. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Vorstrafe sehr gering ist und trotzdem die charakterliche Eignung des Bewerbers von der Einstellungsbehörde bejaht wird.

Sirius66  15.06.2021, 06:21

Woher stammt denn dieser Unsinn?

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