Strafe Warenbetrug?
habe 8 Waren betrüge begangen zwischen 50-200 euro Pro person.
das ist alles auch jetzt etwas her und habe damit aufgehört, schäme mich dafür natürlich selber und will auch jeden das Geld zurückzahlen.
habe heute Vorladungen bekommen von der Polizei.
Meine Frage wäre, was schätzt ihr was realistisch wäre was ich für eine Strafe kriegen würde? die ich natürlich auch verdiene.
Keine Vorstrafen und generell noch nie für etwas Verurteilt worden.
Bin 18 Jahre alt und fange jetzt eine Ausbildung an.
Bitte nur ernst gemeinte antworten, ich weiss das die taten ekelhaft waren.
Dankeschön
3 Antworten
Mutmaßlich wirst du noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Da gibt es dann einen 3-stelligen Sozialstundensatz.
Wie alt du bist spielt keine Rolle, was entscheident ist,wie alt Du bei begehen der Straftaten warst.
Wurden die Taten vor Vollendung des 18. Lj begangen, must Du als Jugendlicher Ersttäter mit überhaupt keiner Strafe rechnen, da wird es wahrscheinlich auf eine erzieherische Maßnahme hinauslaufen.
Warst du bereits 18, ist das Strafmaß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
Google mal "Betrug stgb" und wähle den Link zu juris, da stehen die Strafen drin
Liegt am Richter, in jedem Fall empfehle ich dir einen Anwalt.
Wenn du dir keinen leisten kannst, wird dir ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Eine Rechtsschutzversicherung greift in Strafverfahren nur bei Freispruch.
Was rauskommt, läßt sich nicht abschätzen, aber:
Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.
Ja und dann? Nimmt er sich für teuer Geld einen Anwalt, der ihm zu einem Geständnis rät, da die Beweise objektiv vorliegen.
Nein, kein Anwalt rät zu einem Geständnis vor Polizisten. Ausserdem war von Anwalt NEHMEN keine Rede.
Warum nicht? Die Staatsanwaltschaft kann dann einen Strafbefehl beantragen.
Warum nicht einfach bei der Polizei alles zugeben? Die Schuldfrage stellt sich dann nicht mehr und es kann direkt über eine Bestrafung nachgedacht werden.
Oh je was? Du hast was gegen ehrliche Menschen, die einen Fehler zugeben? Lieber soll eine Anklage mit Gerichtsverhandlung stattfinden?
Du kannst ihm selbstverständlich deine naiven Ratschläge geben. Aber bitte nicht in meinem Thread.
Und dein Ratschlag lautete: nichts bei der Polizei aussagen. Was sind denn die Folgen davon? Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, denn der Beschuldigte hat von seinem Recht auf Gehör keinen Gebrauch gemacht. Vollkommen unnötig, da der FS ja zugibt, ein Betrüger zu sein und auch schon durch die Schadensregulierung und Wiedergutmachung punkten kann. Nur zu doof, dass er wegen deines Ratschlages der Polizei davon nichts mitteilen soll.
ich war bereits 18, aber kann man nicht auch dann nach jugendstrafrecht verurteilt werden?