Anzeige wegen Warenbetrug?

3 Antworten

Schick den Nachweis der Schadenswiedergutmachung an das Aktenzeichen der Polizei. Und lass dir nicht so viel Zeit damit.

Wäre schlauer gewesen, beim Vorsprechen bei der Polizei bereits die Rücküberweisung vorgezeigt zu haben. Die Kopie der Rücküberweisung solltest Du jetzt nachträglich sehr zeitnah da hinbringen. Dann dürfte so gut wie nichts passieren.

Wenn die Sta. schlechte Laune hat, kommt es zur Verhandlung. Darauf hat momentan niemand Lust. Wird ziemlich sicher eingestellt. Wiederholen solltest Du das aber nicht.

PascalKahle19 
Fragesteller
 17.02.2021, 21:58

Habe die iban nicht von den anderen, sonst hätte ich das lange getan. Es kommt auch keine Meldung von dem

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NonNam  17.02.2021, 22:03
@PascalKahle19

Zwei Möglichkeiten:

Du gehst mit dem 50ziger zu Polizei und sagst Du willst das zurück zahlen. Die lachen Dich aus. Du fragst, ob sie nicht die Adresse des Geschädigten Dir geben könnten, und wenn Du Glück hast machen sie das.

Möglichkeit 2. Du beantragst Akteneinsicht. Die muss Dir seit ein paar Jahren gewährt werden. (Auch ohne Anwalt) Umständlich, aber geht. Da schreibst Du Dir dann die Adresse raus.

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Christiangt  17.02.2021, 22:24
@PascalKahle19

Natürlich hast du die Iban des anderen. Geh ins Onlinebanking und schau dir die Überweisung des anderen mal genauer an.

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PascalKahle19 
Fragesteller
 17.02.2021, 22:34
@NonNam

Das Problem ist das ich bei der Commerzbank bin, da steht die iban nicht. Habe bereits meine Bank angerufen und die dürfen die iban nicht rausgeben ( das sei Aufgabe vom Empfänger diese mir mitzuteilen), die Polizei meinte die melden sich bei mir demnächst mit einem Brief und dort wird angeblich alles drin stehen. Da die geschädigte Person von sich aus mir die iban nicht gibt, gibt es keine Option für mich die herauszufinden bis jetzt. Aber das Geld zurückzahlen werd ich definitiv so schnell wie möglich

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Ja wahrscheinlich wird das fallen gelassen. ANsonsten geht auch nicht die Welt unter. Ein paar Sozialstunden maximal. Der Betrag ist sehr klein, du bist gerade 18, wirst also eh fast hundert pro als Minderjähriger veruteilt, denn die Straftat an sich ist schon ein Beweis der fehlenden Reife. Hinzu kommt, dass du geständig warst und den Schaden beglichen hast. Ich glaube nicht, dass da eine Tür aufgemacht wird wegen, aber ansonsten kommt es wie gesagt zu ein paar Sozialstunden. Sicher keine Vorstrafe!

ALso alles gut, sieh es als Lehre, dass das keine besonders gescheite Idee ist.