Polizeiliche Vorladung hingehen und was kommt dann?

1 Antwort

Nein, das geht nicht. Zur polizeilichen Einladung (nicht Vorladung) musst Du nicht gehen. Auch wenn die das so nennen. Ob das schlau ist, musst Du wissen.
Dann folgt entweder eine Einstellung (unwahrscheinlich) oder ein Strafbefehl (z.B. 70 Tagessätze á XY Euro) oder die Ankündigung eines Gerichtsverfahrens. Sollte in dem Rahmen eine Freiheitsstrafe möglich sein, wirst Du gebeten einen Pflichtverteidiger zu benennen. Ansonsten stellt das Gericht einen.
Ohne Gerichtsverfahren kann es keine Gefängnisstrafe geben. (Außer man bezahlt die Tagessätze nicht.)

Maier680 
Fragesteller
 28.03.2022, 22:20

Okay danke sehr, also kann dann direkt eine Geldstrafe aber kein Gefängnis kommen? Nicht das hier aufeinmal die Polizei vor der Tür steht. Zum taktzeit Punkt war ich 19 also denke geht es ans jugenggericht

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NonNam  28.03.2022, 22:26
@Maier680

Nicht wirklich. Kann, aber muss nicht, nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Wird es Jugendstrafrecht ist eine Geldstrafe ausgeschlossen. Und das Jugendstrafrecht kennt endlos viele Sanktionsmöglichkeiten. Von Wochenendarresten, Sozialstunden, Auflagen bis hin zur Jugendstrafe. Aber bevor sie Dich länger in den Knast schicken, bekommst Du in jedem Fall vorher einen Anwalt.
Im Erwachsenenstrafrecht ist das "einfacher". Aber auch hier gilt: Kein Knast ohne Anwalt.

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Maier680 
Fragesteller
 28.03.2022, 22:43
@NonNam

Achso aber ist bestimmt unwahrscheinlich oder? Denkst du ich sollte da morgen hin gehen? Zur Vorladung?

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Maier680 
Fragesteller
 28.03.2022, 23:00
@NonNam

Also das ich ins Gefängnis muss. Und würdest du hingehen?

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Maier680 
Fragesteller
 28.03.2022, 23:01
@NonNam

Wenn ich nicht hi gehe kann dennoch nur eine Rechnung kommen das wäre ja in ordnung

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NonNam  28.03.2022, 23:21
@Maier680

Mhhh. Liest Du überhaupt die Antworten?
Bevor Du ins Gefängnis gehen könntest, bekommst Du vorher zwingend einen Anwalt. (Erst einmal auf Staatskosten - zahlen darfst Du dann später.)
Noch einfacher?
Nix Pflichtverteidiger = Nix Knast
Ob Du der Einladung der Polizei folgst ist Deine Entscheidung. Wenn die eh schon alles wissen und Du Dich nicht verplappern kannst, könnte es hilfreich sein hinzugehen. Zum Beispiel um zu beweisen dass Du den angerichteten Schaden schon ganz oder zum Teil ausgeglichen hast.

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