Vorladung als Beschuldigter von Polizei abgesagt?
Hallo ich habe vor paar Monaten was im Internet verkauft der Käufer ist ein Betrüger und macht jetzt auf Opfer und hat der Polizei gesagt er hätte nie Ware von mir bekommen. Ich habe gestern einen Brief von der Polizei bekommen ich soll zu einer Vorladung kommen. Diese habe ich natürlich nicht wahrgenommen denn gesetzlich muss ich keine Aussage machen und die habe ich auch nicht gemacht! Es geht um einen Betrag von 130€ per Überweisung. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren falls die Polizei dem Betrüger glauben sollte? Wobei es steht Aussage gegen Aussage.
8 Antworten

Du hast Deine Chance vergehen lassen, Deine Version der Geschichte zu erzählen. Das war nicht besonders schlau. In der Ermittlungsakte steht jetzt ausschließlich die Version dessen, der Dich belastet.
Das Ganze geht jetzt zur Staatsanwaltschaft welche über dem weiteren Fortgang entscheidet. Kommt ein Strafbefehl wirst Du Rechtsmittel einlegen müssen und es wird verhandelt; kommt die Einstellung hast Du Glück gehabt.
Viele sind bei Vernehmungen nervös, sogar Zeugen, das besagt erst mal gar nichts und tut nichts zur Sache.
Im Internet liest man gaaaanz viele Sachen, davon sind nicht alle stimmig, richtig oder schlau.

Chance vertan. Jetzt entscheidet die Amts- oder Staatsanwaltschaft über eine Anklage. Diversion fällt für dich (falls du noch unter 21 bist) dadurch jetzt auch raus.
Vorladung nicht wahrnehmen und dann erklären, dass alles ganz anders ist, ist ja goldig.

Man vertut hat seine Chance auf Diversion. Macht überhaupt keine Mehrarbeit.
Jeder so wie er will, mir soll’s egal sein. Spart man sich die Zeit und muss nur ein Haken im Schlussbericht setzen.

Also denkst du man hat schlechtere Chancen in einem Verfahren wenn man keine aussage macht?

Wer (bis 21 Jahre) keine Kooperationsbereitschaft zeigt, verspielt Chancen auf Diversion.
Und generell kann man mit einer frühzeitigen Aussage u.U. bereits eine Anklage verhindern. Ich würde mir einen Rechtsbeistand nehmen und zu der Vorladung gehen. Auch wenn es bei einer rein polizeilichen Vorladung nicht meine Pflicht ist.

Aussage gegen Aussage?
Du hast doch garkeine Aussage gemacht bzw bist zum Termin nicht erschienen!
Wenn das wirklich so ist wie du es beschreibst dann hast du doch nichts zu verheimlichen und kannst den Bullen die Wahrheit sagen!
Wenn du es nicht tust dann glauben sie auf jeden Fall den "Betrüger!"
Du hast dich doch bestimmt abgesichert bzw hast Beweise

Erkundig dich mal es ist besser keine Aussage zu machen denn wenn du eine machst könnte dich dass mehr belasten als entlasten. Beispiel „der belastende wirkte sehr nervös was sehr verdächtig ist“ solche stichpunkte gibts dann eventuell. Übrigens keine Aussage macht es weder schlimmer noch besser Bzw keine Aussage darf es nicht schlimmer machen! Steht alles im Netz einfach mal lesen bevor man redet

kp ba wenn du so Schlau bist;
warum dann überhaupt fragebän digga?
vuel glück

Wieso hast du den Termin nicht einfach wahrgenommen und deine Aussage gemacht?
Ohne Aussage gibt es kein "Aussage gegen Aussage"

Erkundig dich mal es ist besser keine Aussage zu machen denn wenn du eine machst könnte dich dass mehr belasten als entlasten. Beispiel „der belastende wirkte sehr nervös was sehr verdächtig ist“ solche stichpunkte gibts dann eventuell

Du hast geschrieben, Aussage gegen Aussage. Ich habe versucht dir zu erklären warum es keine Aussage gegen Aussage gibt.
Deine Befürchtung aufgrund von Nervosität etc. auffällig zu wirken teile ich nicht. Du schreibst selbst "solche Stichpunkte gibt's dann eventuell", woher willst du das wissen? Die Polizei nimmt erst einmal die Sachlage auf, die dann weiter geht. Wenn du befragt wirst, sagst du ganz einfach, dass du noch nie bei der Polizei warst und nervös bist. Die Wahrheit eben! Ich seh da kein Problem.
Wenn das ganze nämlich erstmal zu einer Klage führt, ist das ganze völlig komplexer und wird dich Geld kosten können. Diese Vorladung war deine Chance dich gleich zu Beginn gegen die Vorwürfe äußern zu können.

Du wirst soweit Du den Versand nicht belegen kannst - Daten der Trackingnummer etc. u.U. wegen Betruges belangt.

Der Käufer hat ja bestätigt dass es ankam er meint nur der Brief wäre leer. Also angekommen ist es.

Sagen kann man viel
Er wollte den Versand haben? Unversichert im Brief? Versandrisiko liegt beim Käufer.
Du hast hoffentlich Zeugen, eintüten und Einwirft bei der Post
Ist völlig richtig nicht auf so eine Einladung zu reagieren, und später die eigene Version zu präsentieren
Macht halt mehr Arbeit für die Gerichte