vorladung zur Polizei?

8 Antworten

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Nein, würde ich auch nicht und ich würde auch nichts sagen.

Sollen sie nach ihren Beweisen ermitteln.

Du musst einer polizeilichen Vorladung nicht folgen - einer Vorladung der Staatsanwaltschaft hingegen schon. Würdest du gehen, müsstest du eigentlich nur Fragen beantworten, die dich aber zusätzlich belasten könnten.

Zur Strafe: es gibt sechzehn Gliedstaaten, folglich verschiedene Regelungen. Auch kommt es auf dein Alter an. Aber von Geld- bis Freiheitsstrafe ist alles dabei - kommt natürlich ganz besonders auf die Schwere an.

superseegers  12.05.2022, 14:14

Das StGB gilt überall gleich, egal ob MeckPomm oder BaWü.

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Hingehen musst du nicht.

Das ist eine Anhörung, da könntest du Stellung nehmen

Gehst du nicht hin, könnte es eine Anzeige geben (bisher wohl nur eine Ermittlung).

Das Strafmass ist mir nicht bekannt , wird leider nicht viel sein

Einer Vorladung von der Polizei mußt du keine Folge leisten.

https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/

Erst wenn das Schreiben vom Staatsanwalt kommt oder die Staatsanwaltschaft dein Erscheinen anordnet mußt du eine Aussage machen.

Allergings glaube ich kaum dass in dem Schreiben was du erhalten hast "Böllern zu unerlaubten Zeiten" drinnen steht, so lautet bestimmt kein Gesetzestext.

Und muss ich dort überhaupt hingehen?

Es klingt zwar als wärst du Beschuldigter, aber so ganz kann man das aus der Frage nicht herauslesen. Also: wenn Zeuge dann ja, wenn Beschuldigter nein.