Ebay Kleinanzeigen Warenbetrug?

4 Antworten

Ja, sicherlich keine feine Art Geschäfte zu machen aber dessen bist du dir ja selbst inzwischen bewusst, von daher komm ich nicht mit Moral.. Hat vermutlich jeder so seine macken.. ^^

Wichtig ist in jedem Falle Reue zu zeigen und auch deine persönlichen Beweggründe zu der tat zu erläutern. Eventuell gab es finanzielle Probleme und du wusstest dir einfach nicht anders zu helfen. Das würde vermutlich helfen, die kriminelle Sichtweise etwas zu enzerren.

Definitiv solltest du einen Anwalt besorgen, welcher einblick in die akte bekommt um zu wissen wieviele deiner "Opfer" dich schon angezeigt haben.

Nicht dass zu den bestehenden noch weitere Anzeigen im laufenden Verfahren hinzukommen, welche du nicht gestanden hast.

Ansonsten denke ich, dass du eine ganz gute Ausgangslage hast, dadurch dass du bislang nicht auffällig warst. Sobald du allerdings zu irgendetwas gerichtlich verurteilt wirst, wird dies in deinem Führungszeugnis auftauchen,egal wie "gering" die Strafe ausfällt.

Alles Gute!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

na bei 12 Einzeltaten kann das als gewerbsmässig eingestuft werden. Strafe wird milder ausfallen, wenn du Reue zeigst, bis zum Prozess alle Geschädigten ausbezahlt hast. Ob du aber an einer Haftstrafe (mit Bewährung) vorbei kommst, kann ich nicht sagen. Mehr kann dir dein Anwalt sagen, den du auf jedenfall nehmen solltest, auch wenn das ein paar Euro kosten wird. Der wird nicht die Verurteilung verhindern, aber vielleicht einen Prozess vermeiden und statt dessen einen Strafbefehl.

Ich persönlich habe so einen Fall als Geschädigter erlebt, der Gerichtsprozess war vor einem Jahr und habe mein Geld immer noch nicht. Meine Meinung: wer soviel kriminelle Energie aufbringt, der ist moralisch nicht geeignet, also Lehrer zu arbeiten.

Ich bin mir meinen Fehler bewusst und bereue sehr, was für ein Mist ich gebaut habe

Ist klar, deshalb weißt du ja nicht einmal, wie viel Leute du betrogen hast. Das einzige, was Dich ärgert ist, dass du erwischt wurdest.

Schauen wir mal, wie es wohl mit der Strafe aussieht. Bei mindestens 12 Opfern ist von gewerbsmäßigem Betrug auszugehen. Mindeststrafe 6 Monate, bis zu 10 Jahre. Lehrer kannst du vergessen.

Link zu § 263 (3) 1.

wayowayowayo 
Fragesteller
 28.09.2021, 21:27

Nein, sonst hätte ich ja weitergemacht. Ich bereue es wirklich. Es handelte sich um Beträge wie 25€ pro Person. Ob es genau 12 sind weiß ich nicht und kann ich nicht nachsehen, weil alles gesperrt/ gelöscht wurde. Nicht jeder der Leute bringt das zur Anzeige.

Kann verstehen, dass Sie es nicht glauben, aber ich habe es bereut bevor die Vorladung kam, nur konnte das Geld nicht zurücksenden, weil der Account gesperrt wurde.

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archibaldesel  28.09.2021, 21:29
@wayowayowayo

Ob ich es glaube ist nicht relevant. Du solltest lieber den Richter überzeugen, damit die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesprochen wird.

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