Warenbetrug Ebay Kleinanzeigen 50€?

2 Antworten

Wenn du wegen Warenbetrug vorgeladen wurdest, kann es sein, dass dir eine Strafe droht. Der Straftatbestand des Warenbetrugs wird im Deutschen Strafgesetzbuch unter § 263 beschrieben.

Als Jugendlicher unter 18 Jahren kannst du jedoch mildere Strafen erwarten, als wenn du erwachsen wärst. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere des Vergehens, deiner Vorgeschichte und den Umständen des Falls.

Eine Einstellung des Verfahrens ist unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel, wenn die Strafe, die aus der Tat folgen würde, unangemessen ist oder wenn es genügend Gründe gibt, die gegen eine Verurteilung sprechen. § 153a Strafprozessordnung (StPO) regelt die Einstellung des Strafverfahrens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Erstmal solltest du die 50€ und alle weiteren Kosten, die dem Betrogenen entstanden sind, zurückzahlen. Dann stehen die Chancen wesentlich besser, dass du mit einem blauen Auge davonkommen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tilorus31  07.02.2023, 00:12

Die Antwort ist sehr gut. In diesem Falle würde ich auch davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird.

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Alexander615 
Fragesteller
 07.02.2023, 08:12

ich würde das Geld ja gerne zurück zahlen, leider habe ich das Paypal Konto schon vor langem gelöscht somit habe ich die Daten des Opfers nicht mehr. Wenn man das der Polizei erklärt können die dann vielleicht helfen eine Lösung zu finden, um das Geld zurück zu zahlen, damit die Sache eingestellt wird?

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ronnyarmin  07.02.2023, 16:28
@Alexander615

Das Geld einfach zurückzuzahlen wäre nicht sinnvoll.

Was hindert dich daran, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen? Seine Adresse kennst du doch bestimmt.

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Alexander615 
Fragesteller
 07.02.2023, 19:41
@ronnyarmin

Genau das ist doch das Problem ich habe weder seine Adresse noch seine Paypal Daten oder sonstige Daten. Ich habe aus Angst alles gelöscht, Paypal, Ebay alles

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ronnyarmin  07.02.2023, 23:30
@Alexander615

Du hast eine Vorladung zur Polizei. Geh dahin und frage, wie du den Schaden zurückzahlen kannst.

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mitlockererlock  08.02.2023, 17:18
@ronnyarmin

Man sollte eigentlich nicht zur Vorladung erscheinen. Wenn man unschuldig ist schon eher zum aufklären. Aber als schuldiger niemals, denn es besteht immer die Chance das das Verfahren eingestellt wird.

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ronnyarmin  09.02.2023, 15:03
@mitlockererlock

Das zivilrechtliche Verfahren, in dem der Betrogene sein Geld zurückfordern kann, hat damit nichts zu tun. Also zurückzahlen muß er das trotzdem. Da stehen die Chancen, dass das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird, nachdem er den Schaden beglichen hat, wesentlich besser.

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