Warenbetrug Ebay Kleinanzeigen 50€?
Ich habe vor paar Tagen eine Vorladung der Polizei bekommen wegen Warenbetrug. Ich habe diesen auch begangen über eBay dabei habe ich 50€ erbeutet. Bei der Tat war ich 15 Jahre alt momentan bin ich 16 und ich würde jetzt gerne wissen, welche Strafe mich erwartet und ob es möglich ist dass die Sache eingestellt wird. Ich bin nicht vorbestraft.
2 Antworten
Wenn du wegen Warenbetrug vorgeladen wurdest, kann es sein, dass dir eine Strafe droht. Der Straftatbestand des Warenbetrugs wird im Deutschen Strafgesetzbuch unter § 263 beschrieben.
Als Jugendlicher unter 18 Jahren kannst du jedoch mildere Strafen erwarten, als wenn du erwachsen wärst. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere des Vergehens, deiner Vorgeschichte und den Umständen des Falls.
Eine Einstellung des Verfahrens ist unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel, wenn die Strafe, die aus der Tat folgen würde, unangemessen ist oder wenn es genügend Gründe gibt, die gegen eine Verurteilung sprechen. § 153a Strafprozessordnung (StPO) regelt die Einstellung des Strafverfahrens.
Erstmal solltest du die 50€ und alle weiteren Kosten, die dem Betrogenen entstanden sind, zurückzahlen. Dann stehen die Chancen wesentlich besser, dass du mit einem blauen Auge davonkommen wirst.
Die Antwort ist sehr gut. In diesem Falle würde ich auch davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Das Geld einfach zurückzuzahlen wäre nicht sinnvoll.
Was hindert dich daran, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen? Seine Adresse kennst du doch bestimmt.
Genau das ist doch das Problem ich habe weder seine Adresse noch seine Paypal Daten oder sonstige Daten. Ich habe aus Angst alles gelöscht, Paypal, Ebay alles
Du hast eine Vorladung zur Polizei. Geh dahin und frage, wie du den Schaden zurückzahlen kannst.
Man sollte eigentlich nicht zur Vorladung erscheinen. Wenn man unschuldig ist schon eher zum aufklären. Aber als schuldiger niemals, denn es besteht immer die Chance das das Verfahren eingestellt wird.
Das zivilrechtliche Verfahren, in dem der Betrogene sein Geld zurückfordern kann, hat damit nichts zu tun. Also zurückzahlen muß er das trotzdem. Da stehen die Chancen, dass das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird, nachdem er den Schaden beglichen hat, wesentlich besser.
ich würde das Geld ja gerne zurück zahlen, leider habe ich das Paypal Konto schon vor langem gelöscht somit habe ich die Daten des Opfers nicht mehr. Wenn man das der Polizei erklärt können die dann vielleicht helfen eine Lösung zu finden, um das Geld zurück zu zahlen, damit die Sache eingestellt wird?