Welche Strafe bekomme ich wahrscheinlich bei Warenbetrug?
Gegen mich laufen 4 Verfahren wegen Warenbetrug, ich bin 18 Jahre alt und nicht vorbestraft, ich habe bereits jedem Käufer das Geld zurücküberwiesen es ging immer um kleine Summen (80€-100€). Welche Strafe erwartet mich?
7 Antworten
Ich besuche des öffteren das Gericht und da gibt es oft solche Fälle. Du bekommst Sozialarbeiten!
Mit Sicherheit Jugendstrafrecht. Trotzem ist durchaus an Sozialstunden zu denken, da es mehrfache Fälle des Betruges gab. Bei einem einmaligen Vorfall vermutlich nicht, hier ist es dann vor allem vom Richter abhängig.
Stimme zu. Oder vom Staatsanwalt. Zum Richter muss die Sache erst gar nicht kommen.
Hast du den Käufern das Geld schnell zurück überwiesen? Also hast du das Geld zum Beispiel am 01.11.2019 erhalten und am 28.11.2019 zurückgezahlt?
Wie alt warst du bei den Taten? 18 oder erst 17 ? Gab es eine polizeiliche Vorladung? Hast du diese wahrgenommen?
Nachdem die Anzeige kam, ja ich habe die polizeiliche Vorladung wahrgenmmen. Ich war dort 18
Wie lange ist es her, als du die Gelder von allen 4 Käufern erhalten hast? Monat und Jahr reicht. Wann hast du die Anzeigen oder die Vorladung erhalten? Monat und Jahr reicht.
Das Geld habe ich vor 2,3 Monaten bekommen, die Anzeigen innerhalb von 3 Wochen
Ok. Also ist der Zeitraum noch im Rahmen. Ich vermute mal das bei dir das mildere Jugendstrafrecht angewandt wird ( immer bei Personen von 14 bis 17, bei Personen zwischen 18 und 20 kann Jugendstrafrecht angewandt werden ) .
Ich halte für möglich: Vorladung zur Staatsanwaltschaft oder Richter. Väterliches ( oder auch strengeres ) zureden, Zeigefinger heben - das macht man nicht usw. und fertig.
Eventuell auch eine geringe Anzahl von Sozial-/Arbeitsstunden. Dann aber maximal 60 . Wobei ich das schon für viel halte, da du ja die Schäden komplett und nach nicht ewig langer Zeit beglichen hast.
Einen Gerichtsprozess halte ich für ausgeschlossen. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gibt es übrigens keine Geldstrafe.
Danke für die Antwort und wie ist das mit dem Richter muss ich jetzt wegen 4 Anzeigen 4 mal einzeln dahin gehen? Oder wird das alles in einem gemacht und für alle 4 Fälle eine Strafe?
Wenn, dann wird alles zusammengezogen und du hast nur einen Termin. Bedenke: eine Vorladung mit einem Richter zu einem Gespräch ist etwas anderes als eine Ladung zu einem Gerichtstermin.
Es kann auch eine schriftliche Einstellung per Brief aller 4 Sachen erfolgen.
Ist das wahrscheinlich dass es zu einer Einstellung kommt wenn ich alle 4 Zahlungen zurücküberwiesen habe?
Ja schon. Ich kann mir nur eine Einstellung oder ein erzieherisches Gespräch durch die Justiz vorstellen.
Du bist Wiederholungstäter. Welche Strafe du bekommst, ist abhängig von der Rechts-, Akten-, Beweislage und vom Richter. Es gibt milde und strenge Richter.
Deine Wiedergutmachung und dein Geständnis werden wohlwollend positiv gewürdigt werden.
Wiederholungstäter wäre er, wenn er bereits für ähnliche Delikte verurteilt wurde.
Sozialstunden. Vielleicht einen Wochenendarrest. Keine Strafe, sondern sog. Erziehungsmaßregeln, wie sie bei Jugendlichen Ersttätern üblich sind, solange es sich nicht um Verbrechen handelt.
Wahrscheinlich bekommst du eine Geldstrafe, die sich nach deinem Einkommen richtet.
Möglich, aber auch noch weniger. Da er die Schäden bereits bezahlt hat. Es ist zudem unklar, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.