Welche Strafe bekomme ich wahrscheinlich bei Warenbetrug?

7 Antworten

Ich besuche des öffteren das Gericht und da gibt es oft solche Fälle. Du bekommst Sozialarbeiten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
JuristMoral  11.12.2019, 13:02

Möglich, aber auch noch weniger. Da er die Schäden bereits bezahlt hat. Es ist zudem unklar, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

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KittyCat2909  11.12.2019, 13:54
@JuristMoral

Mit Sicherheit Jugendstrafrecht. Trotzem ist durchaus an Sozialstunden zu denken, da es mehrfache Fälle des Betruges gab. Bei einem einmaligen Vorfall vermutlich nicht, hier ist es dann vor allem vom Richter abhängig.

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JuristMoral  11.12.2019, 13:55
@KittyCat2909

Stimme zu. Oder vom Staatsanwalt. Zum Richter muss die Sache erst gar nicht kommen.

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Hast du den Käufern das Geld schnell zurück überwiesen? Also hast du das Geld zum Beispiel am 01.11.2019 erhalten und am 28.11.2019 zurückgezahlt?

Wie alt warst du bei den Taten? 18 oder erst 17 ? Gab es eine polizeiliche Vorladung? Hast du diese wahrgenommen?

Marpleee 
Fragesteller
 11.12.2019, 12:58

Nachdem die Anzeige kam, ja ich habe die polizeiliche Vorladung wahrgenmmen. Ich war dort 18

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JuristMoral  11.12.2019, 13:00
@Marpleee

Wie lange ist es her, als du die Gelder von allen 4 Käufern erhalten hast? Monat und Jahr reicht. Wann hast du die Anzeigen oder die Vorladung erhalten? Monat und Jahr reicht.

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Marpleee 
Fragesteller
 11.12.2019, 13:02
@JuristMoral

Das Geld habe ich vor 2,3 Monaten bekommen, die Anzeigen innerhalb von 3 Wochen

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JuristMoral  11.12.2019, 13:10
@Marpleee

Ok. Also ist der Zeitraum noch im Rahmen. Ich vermute mal das bei dir das mildere Jugendstrafrecht angewandt wird ( immer bei Personen von 14 bis 17, bei Personen zwischen 18 und 20 kann Jugendstrafrecht angewandt werden ) .

Ich halte für möglich: Vorladung zur Staatsanwaltschaft oder Richter. Väterliches ( oder auch strengeres ) zureden, Zeigefinger heben - das macht man nicht usw. und fertig.

Eventuell auch eine geringe Anzahl von Sozial-/Arbeitsstunden. Dann aber maximal 60 . Wobei ich das schon für viel halte, da du ja die Schäden komplett und nach nicht ewig langer Zeit beglichen hast.

Einen Gerichtsprozess halte ich für ausgeschlossen. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht gibt es übrigens keine Geldstrafe.

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Marpleee 
Fragesteller
 11.12.2019, 13:38
@JuristMoral

Danke für die Antwort und wie ist das mit dem Richter muss ich jetzt wegen 4 Anzeigen 4 mal einzeln dahin gehen? Oder wird das alles in einem gemacht und für alle 4 Fälle eine Strafe?

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JuristMoral  11.12.2019, 13:51
@Marpleee

Wenn, dann wird alles zusammengezogen und du hast nur einen Termin. Bedenke: eine Vorladung mit einem Richter zu einem Gespräch ist etwas anderes als eine Ladung zu einem Gerichtstermin.

Es kann auch eine schriftliche Einstellung per Brief aller 4 Sachen erfolgen.

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Marpleee 
Fragesteller
 11.12.2019, 13:53
@JuristMoral

Ist das wahrscheinlich dass es zu einer Einstellung kommt wenn ich alle 4 Zahlungen zurücküberwiesen habe?

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JuristMoral  11.12.2019, 13:54
@Marpleee

Ja schon. Ich kann mir nur eine Einstellung oder ein erzieherisches Gespräch durch die Justiz vorstellen.

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Du bist Wiederholungstäter. Welche Strafe du bekommst, ist abhängig von der Rechts-, Akten-, Beweislage und vom Richter. Es gibt milde und strenge Richter.

Deine Wiedergutmachung und dein Geständnis werden wohlwollend positiv gewürdigt werden.

ZuumZuum  11.12.2019, 13:17

Wiederholungstäter wäre er, wenn er bereits für ähnliche Delikte verurteilt wurde.

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Sozialstunden. Vielleicht einen Wochenendarrest. Keine Strafe, sondern sog. Erziehungsmaßregeln, wie sie bei Jugendlichen Ersttätern üblich sind, solange es sich nicht um Verbrechen handelt.

Wahrscheinlich bekommst du eine Geldstrafe, die sich nach deinem Einkommen richtet.

Bitterkraut  11.12.2019, 12:56

Keine Geldstrafe, wird sicher nach Jugendstrafrecht verhandelt.

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