Vorladung wegen Warenbetrug?
Liebe Leute, ich bin M/17 und nicht Vorbestraft.
Ich habe eine Vorladung wegen Warenbetrugs bekommen.
Es geht hierbei um 2 Fälle die Ende 2020 passiert sind. In dem Zeitraum war ich 16 Jahre alt.
Als die Corona- Pandemie dort richtig anfing mit Online Unterricht, hatte ich Laptops bei eBay Kleinanzeigen günstig gekauft und teurer weiterverkauft und anscheinend haben sich irgendwelche Leute beschwert, dass was nicht in Ordnung ist mit den Laptops. Anders kann ich mir es nicht erklären.
Welche Strafe würde ich bekommen?
Bekomme ich eigentlich eine Strafe und kann diese eingestellt werden?
4 Antworten
und anscheinend haben sich irgendwelche Leute beschwert, dass was nicht in Ordnung ist mit den Laptops
Wenn genau diese Laptops nicht so gewesen sind wie du sie verkauft bzw beschrieben hast oder was auch immer (Wir wissen ja nicht was genau gewesen ist) dann Tada.
Du wirst sie ja nicht nur gekauft und dann ohne jegliches Wissen bzgl der Ware einfach weiter verkauft haben.
Was dich erwartet? mit Sicherheit Sozialstunden und das soll für dich dann ein Warnschuss sein den du am besten ernst nehmen solltest.
da du noch keine 18 Jahre alt bist, wirst du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Hier gilt: Erziehung vor Strafe.
Für Erstäter kommt möglicherweise Sozialstunden in Betracht, dann darf man seine Wochenende z.b. im Krankenhaus arbeiten.
Es steht auch im Raum, das du noch keine 18 Jahre alt bist und damit nur BESCHRÄNKT geschäftsfähig. Das bedeutet das du nur Dinge des täglichen Lebens kaufen und verkaufen kannst.
Üblichlicherweise melden sich Käufer von Ebay Kleinanzeigen schon bei dir wenn irgendwas nicht in Ordnung ist. Was genau vorgefallen ist, kannst nur du alleine wissen.
Welche Strafe würde ich bekommen?
Diese Frage wird dir hier wohl niemand auch nur halbwegs annähernd korrekt beantworten können, egal wie gut derjenige sich in puncto Rechtsprechung auskennt, weil man dafür ganz genau den Sachverhalt kennen müsste und alles was drumherum ist. Denn da können schon scheinbar unwichtige Kleinigkeiten einen gravierenden Unterschied ausmachen.
Damit sind lediglich Sachverhalte gemeint, welche der TE vielleicht für unwichtig hält, aber in Wahrheit womöglich gar nicht so unwichtig sind.
Jugendstrafrecht
unter 18 warst Du ohnehin beschränkt geschäftsfähig und konntest ohne Zustimmung der Eltern nicht kaufen oder verkaufen
es stellt sich daher die Frage wie Du zu dem Account gekommen bist
ein ganz normalen eBay Kleinanzeigen Account kann jeder machen.
1. Bei eBay-Kleinanzeigen, darf sich grundsätzlich jeder anmelden. Einzige Voraussetzung: Ihr müsst volljährig und geschäftsfähig sein, da ihr mit eBay-Kleinanzeigen einen Vertrag über die Nutzung der Plattform abschließt. Das Mindestalter zum Abschluss eines Vertrages beträgt in Deutschland 18 Jahre. Minderjährige können eBay-Kleinanzeigen dennoch nutzen, allerdings benötigen sie dazu die Zustimmung der Eltern.
Was für Kleinigkeinten? Unter 18 Jahre = Jugendstrafrecht