Realistische Strafe Warenbetrug?

thabzac  19.11.2021, 04:59

Worum gehtss denn überhaupt?

masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:01

Das ist das Problem. Ich weiß es nicht.

Romanzev33  19.11.2021, 05:07

Du schreibst doch wegen Warenbetrug?

Ware angeboten, Geld kassiert und nicht geliefert oder wie?

Oder nicht das geliefert, was du angeboten hattest?

masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:09

Genau es war in dem Brief nur die Rede von Warenbetrug. Aber nicht der genaue Grund (Um, welchen Gegenstand es sich handelt)

Romanzev33  19.11.2021, 05:12

Das muss man ja wohl jetzt erst mal rausfinden, was dir genau vorgeworfen wird.

Sonst kann man ja schlecht Stellung dazu nehmen.

masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:17

Und das ist das Problem. Das geht halt nur mithilfe eines Anwalts und das ist mir einfach viel zu viel Stress.

Romanzev33  19.11.2021, 05:20

Aber du kannst dir doch nicht einfach was anhängen lassen, was so nicht stimmen würde? Zumindest würde ich wissen wollen, was man dir genau vorwirft? Da könnte ja jeder kommen.

masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:22

Ich weiß doch auch nicht

3 Antworten

https://www.gutefrage.net/frage/anwalt-einschalten-oder-doch-einfach-nur-aussagen#answer-426045889

Vor eine Strafe haben die Götter das Strafverfahren gesetzt, und das findet ja bislang noch nicht einmal statt. Es wird lediglich ermittelt, was die zwangsläufige Folge ist, wenn irgendwer Anzeige erstattet.

Zur Ermittlung gehört, dass man den Beschuldigten dazu befragt. Genau das soll jetzt passieren. Nun kann der Beschuldigte sagen "ich sage keinen Mucks", und das bringt die Ermittlung dann kein Stück weiter.

Oder der Beschuldigte sagt "das ist doch totaler Quatsch, ich habe drölf Zillionen Deals über eBay gemacht und nie hat sich einer beschwert". Das wäre für den Ermittler möglicherweise hilfreich. Vielleicht würde er sogar mal auf den Ebay-Account des Beschuldigten schauen und dessen Angabe dort bestätigt finden.

Warum man gleich zum Anwalt rennt, ohne überhaupt den genauen Vorwurf zu kennen, werde ich wohl bis ans Ende meiner Tage nicht verstehen.

Ich glaube nicht, dass du nichts gemacht hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Die Einzelsummen machen es nicht. es kommt auf die Gesamtschadensumme an.

Wenn du Waren verkaufst und dann nur das Geld kassierst OHNE dem Käufer die Ware aus zu händigen oder dem Käufer nur anschließend Minderwertige Ware schickst, kann es duchaus im Bereich des Betruges enden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:05

Nun, es gab auf jeden Fall das ein oder andere Mal einen Kunden, der mit der Ware nicht zufrieden war. Jedoch wurde dann immer die Ware zurückgenommen oder er durfte sie behalten und hat eine Geldentschädigung bekommen.

Ersteres ist meines Wissens nie passiert.

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Deepdiver  19.11.2021, 05:06
@masthoffff

In der Anklageschrift steht ja genau, was dir vorgeworfen wird und auch die §§.

So wird es hier nur ein raten.

Im Gericht höre ich öffters von den Angeklagten, er hätte nichts gemacht und so teuer wäre es ja nicht gewesen.

Die Realität sieht aber anders aus.

Du bist schon gut beraten mit einem Anwalt.

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masthoffff 
Fragesteller
 19.11.2021, 05:10
@Deepdiver

Na ja, eben nicht. Es ist nur die Rede von Warenbetrug. Ich habe absolut keine Ahnung, um welche Kunden oder um welche Ware es sich handelt.

Ich hab nur ein Datum, an welchen ich angeblich die Straftat begangen haben soll.

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Deepdiver  19.11.2021, 05:14
@masthoffff

Dann musst du über den Anwalt erfahren (Akteneinsicht) um was es sich handelt.

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, wird sich das dann auch aufklären.

Aber ein Kunde wird schon seinen Grund haben, warum er eine Anzeige gegen dich wegen Betrug gemacht hat.

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