Realistische Strafe Warenbetrug?
Moin,
Ich habe gestern eine Vorladung erhalten, als Beschuldigter wergen Warenbetrugs. Ich habe in der Vergangenheit oft über E-Bay Kleinanzeigen Gegenstände verkauft (Keine großen Sachen. Das Höchste war vielleicht etwas für 160 Euro). Da ich durch die Bank weg eigentlich immer zufriedene Kunden hatte, kann ich mir aber nicht erklären, worum es eigentlich geht und bin dementsprechend verwirrt.
Ich hab gestern auch schon mit einem Anwalt geredet, der mir geraten hat, keine Aussage zu machen, ohne einen Anwalt, da ich mich ansonsten leicht in Widersprüche reden könnte.
Aber ich sage es euch, wie es ist. Ich hab überhaupt keinen Kopf, geschweige denn das Geld für so was und würde es am besten gerne hinter mich bringen und da einfach eine Aussage machen, da ich meiner Meinung nach nichts falsch gemacht habe.
Ich bin erst 18 und werde dementsprechend nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Was wäre das Schlimmste, was mich erwarten könnte?
Worum gehtss denn überhaupt?
Das ist das Problem. Ich weiß es nicht.
Du schreibst doch wegen Warenbetrug?
Ware angeboten, Geld kassiert und nicht geliefert oder wie?
Oder nicht das geliefert, was du angeboten hattest?
Genau es war in dem Brief nur die Rede von Warenbetrug. Aber nicht der genaue Grund (Um, welchen Gegenstand es sich handelt)
Das muss man ja wohl jetzt erst mal rausfinden, was dir genau vorgeworfen wird.
Sonst kann man ja schlecht Stellung dazu nehmen.
Und das ist das Problem. Das geht halt nur mithilfe eines Anwalts und das ist mir einfach viel zu viel Stress.
Aber du kannst dir doch nicht einfach was anhängen lassen, was so nicht stimmen würde? Zumindest würde ich wissen wollen, was man dir genau vorwirft? Da könnte ja jeder kommen.
Ich weiß doch auch nicht
3 Antworten
https://www.gutefrage.net/frage/anwalt-einschalten-oder-doch-einfach-nur-aussagen#answer-426045889
Vor eine Strafe haben die Götter das Strafverfahren gesetzt, und das findet ja bislang noch nicht einmal statt. Es wird lediglich ermittelt, was die zwangsläufige Folge ist, wenn irgendwer Anzeige erstattet.
Zur Ermittlung gehört, dass man den Beschuldigten dazu befragt. Genau das soll jetzt passieren. Nun kann der Beschuldigte sagen "ich sage keinen Mucks", und das bringt die Ermittlung dann kein Stück weiter.
Oder der Beschuldigte sagt "das ist doch totaler Quatsch, ich habe drölf Zillionen Deals über eBay gemacht und nie hat sich einer beschwert". Das wäre für den Ermittler möglicherweise hilfreich. Vielleicht würde er sogar mal auf den Ebay-Account des Beschuldigten schauen und dessen Angabe dort bestätigt finden.
Warum man gleich zum Anwalt rennt, ohne überhaupt den genauen Vorwurf zu kennen, werde ich wohl bis ans Ende meiner Tage nicht verstehen.
Ich glaube nicht, dass du nichts gemacht hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Die Einzelsummen machen es nicht. es kommt auf die Gesamtschadensumme an.
Wenn du Waren verkaufst und dann nur das Geld kassierst OHNE dem Käufer die Ware aus zu händigen oder dem Käufer nur anschließend Minderwertige Ware schickst, kann es duchaus im Bereich des Betruges enden.
In der Anklageschrift steht ja genau, was dir vorgeworfen wird und auch die §§.
So wird es hier nur ein raten.
Im Gericht höre ich öffters von den Angeklagten, er hätte nichts gemacht und so teuer wäre es ja nicht gewesen.
Die Realität sieht aber anders aus.
Du bist schon gut beraten mit einem Anwalt.
Na ja, eben nicht. Es ist nur die Rede von Warenbetrug. Ich habe absolut keine Ahnung, um welche Kunden oder um welche Ware es sich handelt.
Ich hab nur ein Datum, an welchen ich angeblich die Straftat begangen haben soll.
Dann musst du über den Anwalt erfahren (Akteneinsicht) um was es sich handelt.
Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, wird sich das dann auch aufklären.
Aber ein Kunde wird schon seinen Grund haben, warum er eine Anzeige gegen dich wegen Betrug gemacht hat.
Nun, es gab auf jeden Fall das ein oder andere Mal einen Kunden, der mit der Ware nicht zufrieden war. Jedoch wurde dann immer die Ware zurückgenommen oder er durfte sie behalten und hat eine Geldentschädigung bekommen.
Ersteres ist meines Wissens nie passiert.