Kündigung kasse?
Hallo und zwar arbeite ich in einer bäckerei die um 18 uhr schließt. Meine kolleginen haben mir gesagt das wir die kasse um 17.40 rauslassen da eh keiner mehr kommt habe gemacht wie die es mir vorgeschrieben haben mein chef hat mit am sonntag noch gelobt und jetzt hat er stress gemacht warum die kasse früher gezählt wird und hat jeden eine Kündigung gegeben und er will per anwalt vorgehen da er denkt wir beklauen ihn aber er kann es nicht nachweisen nur weiö wir die kasse früher gezählt haben steht doch aussage gegen aussage oder? Ich wusste es nicht bin neu dort gewesen und die kolleginen haben es mir so gezeigt
7 Antworten
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; ausgesprochen reicht nicht.
Ist es eine fristlose Kündigung, bedarf es auf jeden Fall eines sehr wichtigen Grundes wie z.B. Diebstahl, den Chef bedrohen etc.
Eine Kündigung ist auch gerechtfertigt wenn eine Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen einer Sache bekommen hat und sich dann die Sache wiederholt.
Hat er fristlos schriftlich gekündigt? Bitte beantworte die Frage.
In der Regel bedarf es bei verhaltensbedingten Kündigen zuvor einer Abmahnung.
Ein Anwalt sagte mir mal das fristlose Kündigungen ohne vorherige Abmahnung zu über 80% unwirksam sind.
Du bist und noch in der Probezeit? Da kann er Dir fristgerecht ohne Begründung kündigen. Bei den Mitarbeitern die keine Probezeit mehr haben sieht das anders aus.
Das Klauen müsste er erst einmal beweisen. Gegen so eine Behauptung kann man auch vorgehen, das muss man sich nicht gefallen lassen.
Genau, damit wird er nicht durchkommen, wenn er keine Beweis hat.
Ja meine sorge ist nur weil wir die kasse vor ladenschluss gerechnet haben ob man da eine strafe bekommt
Allen direkt eine Kündigung auszusprechen ist unverhältnismäßig, er hätte euch erst abmahnen müssen. Aber im Grunde hat er recht, wenn ihr um 18 Uhr schließt wird auch dann erst die Kasse gemacht.
Nimm dir einen Anwalt und lass dich bearten.
Ich war noch in der probezeit da ich seit 3 monaten dort arbeite
Der Sachverhalt ist natürlich schwer zu beurteilen, da viele Details in der Frage nicht stehen. Wenn ich es richtig verstehe, wurde eine Kündigung bereits ausgesprochen.Der Arbeitgeber droht auch damit, gegen die Mitarbeiter mit einem Anwalt vorzugehen. Hintergrund ist wohl, dass die KasseUm 17:40 Uhr schon rausgelassen wird (was immer das bedeutet, auch dies ist mir nicht ganz klar).
Ausgehend von diesem Sachverhalt vermag ich einen Kündigungsgrund noch nicht einmal ansatzweise zu sehen. Ein Kündigungsgrund könnte es sein, wenn Geld aus der Kasse fehlt. Aber dies lässt sich der Frage nicht entnehmen.
Wenn ich es einer Antwort richtig entnommen habe, ist das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit. Unabhängig von der Betriebsgröße besteht hier damit kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann daher kündigen, ohne dass er zwingend einen Kündigungsgrund benötigt. Sollte es sich bei der Kündigung allerdings um eine fristlose Kündigung handeln, so müsste ein wichtiger Grund gegeben sein. Wie geschrieben sehe ich diesen nicht.
Grundsätzlich muss gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Ansonsten wird die Kündigung rechtswirksam, wir Juristen sprechen von der sogenannten Fiktionswirkung. Wenn hier Kündigungsschutzklage eingereicht wird, kann der Prozess nur auf die Differenz zwischen der ordentlichen Kündigungsfrist in der Probezeit, also 2 Wochen, und der fristlosen Kündigung gehen.
Ich würde hier zu der Rechtsberatung des Vertrauens gehen und mit dieser alles im Detail besprechen. Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes sehe ich allerdings weder einen Kündigungsgrund, noch ein Grund warum sich hier ein Anwalt meldet.
Er behauptet da wir den laden um 18 uhr erst schliessen warum die kasse schon um 17:40 gezählt wird und unterstellt uns das wir die restliche zeit dann geld klauen da wir die kasse 20 min vor feierabend zählen kann er uns verklagen er kann es doch nicht beweisen?
Wenn er behauptet, dass ihr klaut, geht es vielleicht nicht um das, was in der Kasse ist, sondern was in den letzten 20 Minuten vor Ladenschluss passiert. Vielleicht nimmt er an ihr würdet noch Brötchen verkaufen und das Geld selbst einstecken... Die Kasse so zeitig abzurechnen ist schon echt viel.
Entschuldige dich einfach und sag ihm, dass du so eingearbeitet wurdest.
Wenn er behauptet, dass ihr klaut, geht es vielleicht nicht um das, was in der Kasse ist, sondern was in den letzten 20 Minuten vor Ladenschluss passiert.
Dann könnte er eigentlich auch gleich unterstellen, dass Geld von den Kassieren/Kassiererinnen direkt in deren Tasche wandert, die Kasse also "außen vor" bleibt - nicht nur in den letzten 20 Minuten, sondern überhaupt.
Für eine Anzeige wegen Diebstahl muss der AG dies auch beweisen.
Eine schriftliche fristgerechte Kündigung ohne Angaben von Gründen in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung, kannst Du aber so gut wie nichts gegen machen.
Wenn ich meine Kündigung bekomme reicht es dem arbeitsamt wenn ich nur eine kopie abgebe ?
Sollte reichen, wenn nicht werden die dir das schon sagen.
Für eine Anzeige wegen Diebstahl muss der AG dies auch beweisen.
Nö, das ist in Deutschland Aufgabe des Staatsanwalts.
Ja bin in der probezeit 2 wochen frist und nur weil man früher die kasse macht kann er doch keine anzeige wegen Diebstahl machen wie will er es beweisen wenn sowas nicht passiert ist habe so meine arbeit gemacht wie meine kolleginen es gesagt haben aber wegen kassenrechnung die bisschen früher gemacht worden ist kann er dich net behaupten das wir irgendwie geld klauen und beweisen geht ja nicht steht ja aussage gegen aussage falls es so weit kommen würde oder?