Chef will mich kündigen obwohl er den Arbeitsplan kurzfristig geändert hat?

Emelina  15.03.2024, 17:19
er hat ihn aber erst ... am 09.03 Samstags geschickt

Wohin hat er den geänderten Plan geschickt?

Dollemolle 
Fragesteller
 15.03.2024, 17:21

Nur an mich

2 Antworten

Leider gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zu konkreten Mindestbekanntgabefristen von Dienst- oder Schichtplänen im allgemeinen.

Somit kann es klare Vorgaben nur aus entsprechenden Vereinbarungen in Arbeits- oder Tarifverträgen, oder aus entsprechenden Betriebsvereinbarungen zur Handhabe geben. Schaue daher erst einmal nach ob dazu etwas entsprechendes in Deinem AV, TV oder einer Betriebsvereinbarung gibt.

Zum anderen gibt es für Azubis nach der Probezeit aber auch einen besonders verschärften Kündigungsschutz gegen die meisten Möglichkeiten einer "ordentlichen" Kündigung. Damit müßtest Du schon nachweislich mit Vorsatz an besagtem Montag der Arbeit (unentschuldigt) fern geblieben sein, bzw. bereits mehrfach konkret wegen Verspätungen oder U-Schichten abgemahnt worden sein.

Wegen einer bislang einmaligen "Verfehlung" genau dieser Art sehe ich jetzt aber eher keinen berechtigten Grund für eine außerordentliche Kündigung Deines Ausbildungsverhältnisses durch Deinen Ausbildungsbetrieb.

LG

Hallo Dollemolle,

wenn du bisher in deiner Ausbildungszeit noch keine (schriftlichen) Abmahnungen von deinem Chef bekommen hast, dann kann dein Chef dir (wegen eines einmaligen Vergehens) nicht kündigen.

Auszubildende sind in ihrer Ausbildungszeit besonders geschützt. Das steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt bei Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag in Betracht.
Dabei gilt: Je länger das Ausbildungsverhältnis störungsfrei gedauert hat, umso strengere Anforderungen werden an eine verhaltensbedingte Kündigung gestellt.
Je näher die Abschlussprüfung ist, desto schwerer ist ein Ausbildungsvertrag verhaltensbedingt kündbar.
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Auszubildende in der Regel zunächst abgemahnt werden. 
Nur bei schweren Vertrauensverstößen kann eine Kündigung ausnahmsweise ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll.
Gründe für eine verhaltensbedingte [Kündigung] könnten zum Beispiel sein:
mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen
mehrmaliges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht
wiederholte beharrliche Arbeitsverweigerung, wenn dadurch die Ausbildung nicht mehr möglich ist
wiederholte Störung des Betriebsfriedens
mehrmaliges Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung
nicht genehmigte Nebentätigkeiten
eigenmächtiger Urlaubsantritt
planmäßiger Unterschlagung eines größeren Geldbetrages

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730

er hat ihn aber erst ohne mir Bescheid zu geben am 09.03 Samstags geschickt und ich bin davon ausgegangen das ich frei gehabt hätte weil mir aber auch nicht Bescheid gesagt wurde.

Indem er dir die Planänderung zugeschickt hat, hat er dir ja Bescheid gegeben und du hättest wissen können, dass du Montags arbeiten musst.

Ich finde die Änderung aber auch zu kurzfristig. Du hättest ja auch von Samstag bis Montag für ein verlängertes Wochenende weggefahren sein können, weil du ursprünglich frei hattest. Dann hätte dich die Nachricht deines Chefs u. U. gar nicht erreichen können.

Wenn das nicht schon öfter vorkam und das keine Absicht von dir war, hat dein Chef keinen Grund dir zu kündigen. Ich denke, er wollte dir nur ein bisschen Angst machen, damit du in Zukunft immer gewissenhaft nachsiehst, ob der Plan vlt geändert wurde.

Sprich mit ihm und sage ihm, dass das nicht wieder vorkommt. Das sollte reichen.

VG Emelina