Freier tag als azubi im einzelhandel?

3 Antworten

Da du bereits volljaehrig bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, sondern das Arbeitszeitgesetz. Eine 6 Tage Woche ist somit zulaessig.

Allerdings kommt dann auch noch das Ladenschlussgesetz ins Spiel und das hat dann doch noch einen kleinen Trostpreis fuer dich, naemlich dass du einen arbeitsfreien Samstag im Monat verlangen darfst (LadSchlG § 17 Abs. 4).

Ja, als Auszubildende im Einzelhandel hast du anspruch auf einen freien Tag in der Woche, abzüglich des sonntags, an dem du sowieso frei hast Dieser freie Tag kann variieren, je nachdem wann du Berufsschule hast und wann du im Betrieb arbeiten darfst In deinem Fall wäre das mittwochs, also hättest du an diesem Tag keinen freien Tag Aber an einem anderen Tag in der Woche solltest du definitiv einen freien Tag haben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Landschaftsgärtner

Natürlich steht dir ein freier Tag zu, du hast wie jeder andere auch eine 5 Tagewoche, also 2 Tage Schule und 3 Tage im Betrieb.