Überstunden als Azubi?

4 Antworten

Ich würde gerne mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen das es eingeführt werden soll das wir uns unsere Überstunden notieren und diese zumindest irgendwann mal einlösen oder auszahlen lassen können. Könnte ich das machen?

Aber sicher kannst Du das.

Wie werden bei Euch denn die Arbeitszeiten erfasst? Schreibt Ihr die einfach auf?

Es gibt für den AG eine Pflicht zur Zeiterfassung und Zeiten die er für Arbeit anordnet die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gehen sind selbstverständlich Überstunden die als Freizeitausgleich gegeben oder bezahlt werden müssen.

Hier mal was für Deinen AG:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:11

Unsere Arbeitszeiten werden nicht aufgeschrieben.. es wird weder dokumentiert wann wir kommen, noch wann wir gehen. Das ish even das was Mich daran so stört..

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Hexle2  10.08.2023, 08:17
@Lianof

Lies mal meinen Link, im Netz gibt es dazu übrigens noch viel mehr.

Dein AG muss die Arbeitszeiten erfassen, ob er will oder nicht.

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Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:20
@Hexle2

Vielen Dank dir. Das komische daran ish, das ich in einer Kanzlei arbeite so eine Anwältin arbeitet die Arbeitsrecht studiert hat, da finde ich es echt komisch das sie selber nicht weiß dass das notiert werden muss ..

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Hexle2  10.08.2023, 08:25
@Lianof

Ich habe das leider schon öfter gehört, dass auch in Anwaltskanzleien die Gesetze missachtet werden.

Das ist wie bei manchen Ärzten die ihre Patienten arbeitsunfähig schreiben, das eigene Personal aber auch krank arbeiten lässt

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Es handelt sich bei dir um "ÜberMINUTEN" und nicht um Überstunden. Im Berufsleben ist es so, dass man den Bleistift nicht immer um Punkt 17.00 Uhr fallen lassen kann. Du mußt noch viel lernen. Mache aus einer Fliege bitte keinen Elefanten!

Ich finde auch, dass 10 - 15 Minuten zumutbar sind. Du wirst es psychisch und physisch schadlos überstehen und keine Gesundheitsschäden davontragen. Stelle dich nicht so an!

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Selbstverständlich kannst du mit deinem Chef darüber sprechen. Wundere dich aber nicht, wenn das nicht gut ankommt. Wenn DU mal aus irgendeinem Grund eine halbe Stunde früher gehen möchtest, wird er Nein sagen. Wenn DU dich nicht kooperativ zeigst, wird er es auch nicht tun. In einem Arbeitsverhältnis ist es ein gegenseitiges Geben und Nehmen und man sollte nicht so kleinlich sein wie du.

Mit deiner Einstellung wirst keine berufliche Karriere vor dir liegen haben, sondern immer auf der untersten Stufe deines Berufes stehenbleiben.

Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:10

Ehm wenn du diese 15-20 Minuten auf 3 mal die Woche hochrechnest und dann erst um 17:20 Uhr gehst, ist das meiner Meinung nicht „zumutbar“ da die Anwälte in meiner Kanzlei das als Selbstverständlichkeit ansehen werden. Und ich finde es frech mir Arbeit zu geben 5 Minuten vor Schluss meiner Arbeitszeit.

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guterfrager5  10.08.2023, 08:39
@Lianof

ist die Arbeit dann so wichtig, dass sie nicht warten kann, oder kannst du sie auch einfach am nächsten Tag machen?

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Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:12

Und nur zum Tipp; Ein bisschen freundlicher zu sein schadet dir nicht.

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verreisterNutzer  10.08.2023, 08:14
@Lianof

Danke für den Tipp und dito! Ich kann verstehen, dass du meine Antwort nicht lesen wolltest.

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Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:16
@verreisterNutzer

Ich habe meine frage nicht gestellt um von jemanden dargestellt zu werden, die ein Drama macht wenn sie 5 Minuten länger bleibt. Es ish mir schon klar das der Stift nicht um Punkt 17 Uhr fallen gelassen wird meistens und das ist auch nicht mein Problem. MEIN Problem ist es das ich die letzten 3 Tage immer 20 Minuten später gegangen bin und ich einfach wissen wollte, was da meine genauen Rechte wären und ob diese mir nicht wenigstens als mehr Freizeit gewährt werden könnte, zumal ich selbst am Freitag bis 16 Uhr arbeite. Aber gut.

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verreisterNutzer  10.08.2023, 08:20
@Lianof

Okay! 3 Tage - sorry, aber das ist wirklich zumutbar und von dir Anstellerei.

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Lianof 
Fragesteller
 10.08.2023, 08:21
@verreisterNutzer

Ich habe die 3 Tage als Beispiel genommen :). Das geht jetzt schon so seit 4 Monaten dass ich mindestens 2 mal die Woche länger bleiben muss

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Hexle2  10.08.2023, 08:16
Ich finde auch, dass 10 - 15 Minuten zumutbar sind.

Das finde ich auch, wenn das einmalig wäre. Ist es aber nicht, hier steht, dass das häufiger vorkommt und "mindest ens" 10 Minuten umfasst.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre.

So ein Spruch muss ja kommen🙄

Ein Azubi hat genau so ein Recht für seine Arbeit bezahlt zu werden wie alle anderen AN.

Dazu gibt es Gesetze die vom AG auch einzuhalten sind.

Wenn DU mal aus irgendeinem Grund eine halbe Stunde früher gehen möchtest, wird er Nein sagen. Wenn DU dich nicht kooperativ zeigst, wird er es auch nicht tun.

Wenn der AG die zusätzlich gearbeitete Zeit auf ein Zeitkonto bucht oder bezahlt, hätte der FS sich hier wahrscheinlich auch nicht beschwert und mit einem Zeitkonto kann man auch mal früher gehen, wenn es erforderlich ist.

Mit deiner Einstellung wirst keine berufliche Karriere vor dir liegen haben, sondern immer auf der untersten Stufe deines Berufes stehenbleiben.

Der FS hat die Einstellung, dass er Überstunden macht, diese aber bezahlt oder als Freizeitausgleich haben möchte und das ist legitim.

Meiner Meinung nach haben Azubis/Arbeitnehmer die sich alles klaglos gefallen lassen im Beruf mehr Nachteile als solche die sich wehren. Die einen werden oft ausgenutzt, die anderen dagegen eher respektiert und weniger ausgenutzt

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verreisterNutzer  10.08.2023, 08:19
@Hexle2

Natürlich können und sollen sich Arbeitnehmer/Azubis wehren. Und klar, sie haben Rechte und sollen sie auch behalten.

Ich finde aber die 10 - 15 Minuten nach wie vor zumutbar.

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Hexle2  10.08.2023, 08:23
@verreisterNutzer
Ich finde aber die 10 - 15 Minuten nach wie vor zumutbar.

Aber nicht, wenn das öfter vorkommt!

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Natürlich hast du als Azubi das Recht, dass deine Arbeitszeit auch ausgezahlt wird. Ich würde das auf jeden Fall ansprechen. Du darfst es natürlich auch, solange deine durchschnittliche Arbeitszeit in 6 Monaten bei ca. 8 Stunden bleibt (oder wie es im Vertrag geregelt ist).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Ja, das solltest du unbedingt ansprechen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung