Man darf nicht vorlassen

Man sollte nicht vorlassen. Kein guter Stil.

Was mich mehr beschäftigt: wie ist es rechtlich, wenn irgendwelche geistig einfach strukturierten, sich bei der Supermarkt-Kasse vordrängeln? Was habe ich hier juristisch als normaler, betroffener Kunde für eine Handhabe?

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Wenn ich mir die Seite so anschaue und durch lese, sehe ich überhaupt nicht, was der Anbieter dir gegenüber für eine Leistung anbietet. "Wochenpläne, Praxisangebote, Angebote an Bildungsplänen, tausende kreative Ideen und schnell finden statt lange suchen" - meine Güte, welcher Heinz zahlt denn ernsthaft für sowas Geld?

Ich zweifel eine ordentliche, zahlungsrechtfertigende Leistungserbringung hier an. Welche Leistung können die dir denn nachweisen? Haben die überhaupt je eine Leistung dir gegenüber erbracht?

Schreibe den Anbieter, dass er den Vertrag beenden soll, da er dir gegenüber keine Leistung erbringt, bzw. eine solche Erbringung nicht nachweisen kann.

Wenn du bei Abo-Abschluss noch keine 18 Jahre alt warst, dann ist der Vertrag juristisch schwebend unwirksam. Wirst du 18, dann wird er voll wirksam. Ebenso wenn deine Eltern dem Vertrag zustimmen, auch wenn du noch keine 18 bist.

Widersprechen deine Eltern dem Abo bevor du 18 wirst, dann ist der Vertrag nichtig.

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Bei deinem anderen Account heißt du irgendwas mit gina. Mädchen sei doch bitte vernünftig. Ist Kaufland dein Sauerstoff? Du kannst doch auch noch in andere Supermärkte gehen. Auch wenn Kaufland zugegebenermaßen zu einen der besten gehört.

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Wo ein Kaufland ist, gibt es auch noch andere Supermärkte. Denn Kaufland setzt sich nicht in Dörfern ab. In Kleinstädten schon, aber nicht in 300 Seelendörfern. Also nutze andere Supermärkte und mach dich nicht nach § 123 StGB strafbar.

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Du bist mit 13 noch nicht strafmündig ( § 19 StGB ) , kannst also grundsätzlich nicht strafrechtlich belangt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Begeht man jedoch als strafunmündige Person schwere Straftaten wie Raub, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Totschlag oder Mord, dann kann man auf Anordnung des Familiengerichts in eine Einrichtung eingewiesen werden.

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Schreibe den Leuten eine E-Mail. Mit Kundennummer oder ähnliches, die auf der Mahnung stehen müsste. Weise die Mahnung und eventuelle Mahngebühren zurück.

Mache deutlich das du nie eine Rechnung in dieser Sache erhalten hast. Man möge dir bis zum 10.01.2020 eine Rechnung per E-Mail als Anhang senden, sonst ist der Kaufvertrag nichtig.

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Musst du nicht. Die Seite ist wirklich der letzte Mist.

Forderungen dieser Seite sind absolut haltlos. Man müsste dir erst einmal rechtssicher nachweisen, dass es zu einem Abo kam, bzw. eine Leistung erbracht wurde.

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Du widersprichst dir ja selbst. Einerseits war es deine bisher schönste Zeit mit "Freunden" , andernseits waren einige dieser "Freunde" gegen dich.

Gute Besserung.

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Der Vater darf Beziehungen generell und pauschal nicht verbieten, da diese zur normalen geistigen und körperlichen Entwicklung dazu gehören. Hierzu gibt es Urteile. Ein Stiefvater darf es erst recht nicht.

Eine sexuelle Beziehung zu ihr wäre per Gesetz nicht verboten.

Sprich sie an einem neutralen Ort an und frage sie, ob ihr Freunde sein könntet, da sie auf dich immer nett wirkt.

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Wenigstens hast du schöne natürliche Nägel, nicht solche künstlichen Kardashian - Jenner - Krallen.

Wickel über Nacht die Schale einer Banane um den Nagel. Die Fruchtfleisch - Seite ( also die Innenseite der Bananenschale ) muss auf dem Nagel sein. Schön fest machen mit Mull, Binde, Pflaster, was auch immer.

Lass es ohne abzunehmen über Nacht einwirken.

Ich hatte vor über 20 Jahren mal Fußpilz und es hat geholfen. Von dem Fußpilz war nichts, wirklich gar nichts mehr zu sehen. Ähnlich wie bei E.T. , die Wunde des Jungen und E.T.`s leuchtender Finger.

Das ist kein Witz, und ich hoffe es hilft dir.

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Im Verwendungszweck musst du die Referenznummer eintragen.

Oft wird von einer Strafanzeige wegen des Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB abgesehen, wenn der Täter das erste Mal erwischt wurde und das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € fristgerecht bezahlt.

Kannst die 60 € auch kostenlos bei einem Servicecenter des Verkehrsunternehmen in bar einzahlen ( googeln wo eines ist ) . Unbedingt eine ordentliche Quittung über die Zahlung geben lassen.

Ob ein Polizeibrief wegen der Vernehmung als Beschuldigter zum Vorwurf § 265a StGB ins Haus kommt, ist ungewiss. Die Anzeige kann, muss aber nicht erfolgen.

Bekommst du bis 31.03.2020 keine polizeiliche Vorladung in dieser Sache, hat es sich höchstwahrscheinlich erledigt.

Kommt eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter, dann nimm diese bitte nicht wahr. Du bist dazu nicht verpflichtet. Lass es bitte einfach.

https://www.just-und-partner.de/abc/vorladung/

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Hast du als Hauptmieter einen eigenständigen Mietvertrag mit nur deinem Namen und den Namen des Vermieters, dann kannst du mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen und dann raus.

Dein Vermieter kann dich schriftlich aus Kulanz aber schon eher aus dem Mietverhältnis entlassen.

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Natürlich kannst du dir deinen Arbeitslohn vom Arbeitgeber bar auszahlen lassen. Das ist kein Problem. Unabhängig vom P-Konto und Pfändungen.

Dennoch solltest du dir dies quittieren lassen.

Wenn du dir Sportwetten - Guthaben auf dein P-Konto überweisen lassen willst, ist das auch kein Problem. Dann darf bloß in dem Monat kein weiteres Guthaben ( bzw. nicht viel davon ) auf`s P-Konto kommen. Sonst wird es wegen dem Freibetrag eng.

Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann ist alles super. Dann kannst du dir auch 50.000 € überweisen lassen.

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Wenn die Miete um 200 € erhöht wurde, kannst du nicht 350 € mehr zahlen, als wo du eingezogen bist.

Warum nur gehst du nicht gegen diese Mieterhöhung vor? Schriftlich Einspruch dagegen einlegen. Bis dahin zahlst du weiter die alte Miete.

Bei deinem Stromanbieter kannst du jederzeit deine monatlichen Abschlagszahlungen anpassen. Zahlst du jetzt 40 € Stromabschlag monatlich, kannst du ihn auf 25 € runter setzen.

Solltest dann natürlich umso mehr auf deinen Verbrauch achten. Grundsätzlich: alle nicht benötigten Stecker von Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.

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Beantrage die Erstausstattung formlos schriftlich. Also Namen, Adresse und BG Nummer angeben. Dann gibst du kund, dass du die Erstausstattung Wohnung beantragst. Antrag abgeben oder absenden.

Eventuell bekommst du dann ein Formular zugesandt, wo du die gewünschten Gegenstände eintragen sollst. Zudem wird sich ( nach einreichen des Formulars ) ein Außendienstmitarbeiter des Jobcenter mit dir in Verbindung setzen. Er kündigt sich per Briefpost an.

Beim Termin schaut er, inwiefern du bedürftig bist und dies und jenes benötigst. Er schreibt sich die Sachlage auf und gibt es an die Leistungsabteilung weiter. Der Höchstsatz für Erstausstattung Wohnung beträgt in der Regel ca. 1.100 € bis 1.500 € . Oft wird bar bezahlt. Es soll auch möglichst so sein, damit man in seiner freien Wahl nicht eingeschränkt wird. Gutscheine würde ich nicht akzeptieren.

Du solltest in Läden Ausschau halten, die günstige Gebrauchtgegenstände verkaufen. Die gibt es nahezu überall. Lass dir jeden Kauf ordentlich quittieren, da es sein kann das das Jobcenter später Nachweise sehen möchte, dass du das Geld zweckbestimmt ausgegeben hast.

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Nein.

Beim Jobcenter gibt es keine Sperren, sondern Sanktionen. Oder den Wegfall/die Einstellung der Alg 2 - Leistungen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 05.11.2019 darf bei Alg 2 aber nur noch um maximal 30 % gekürzt werden. Alles über 30 % ist definitiv verfassungswidrig.

Also Überprüfungsantrag stellen, das Jobcenter auffordern, rückwirkend ab 05.11.2019 nur noch 30 % Sanktionen einzusetzen, die Differenzbeträge zu erstatten und ab 01.01.2020 ebenfalls nur noch 30 % Sanktionen auszusprechen.

Anspruch auf Sozialhilfe ( eigentlich Sozialgeld ) hat man nur, wenn man nicht in der Lage ist, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Kommt der Leistungsbezieher seinen Mitwirkungspflichten nach, bzw. verspricht dies, dann müssen gegebenenfalls auch die 30 % Minderung heraus genommen werden. Ergibt sich ebenfalls aus dem Urteil.

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