Ebay Warenbetrug - Gefängnis?
Person A verkauft im Zeitraum von einem Monat rund 10 Artikel mit einem Wert von jeweils 50€ an Verkäufer über Kleinanzeigen Ebay und liefert nicht. Er ist nicht vorbestraft, die Tat liegt ein Jahr in der Vergangenheit, seither lebt Person A ein unauffälliges und normales Leben.
Im Laufe eines Jahres bezahlte er den Geschädigten wortlos und ohne erhaltene Anzeige die Summen zurück.
Letztlich trudelt die Anzeige wegen Betruges ein. Welche Strafe ist zu erwarten und wie wahrscheinlich ist eine Gefängnisstrafe?
*Käufer über Ebay Kleinanzeigen
Wie alt ist der Betrüger? Bzw. wie alt war er bei Begehung der Straftaten?
Gerichtet wird mit Erwachsenenstrafmaß.
6 Antworten
Wenn der - ich sage jetzt mal Täter - die Leute betrogen hat und der hat freiwillig den Geschädigten das Geld zurückgezahlt, dann muss er entweder Androhungen mit einer Anzeige bekommen haben oder er wurde mehrfach angezeigt.
Nach einem Jahr kommt eine Anzeige,? dann wird ihn sicher ein Anwalt beraten und ihm sagen können, was auf ihn zukommen kann.
Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann entscheidet der Richter (da er den Schaden wieder gut gemacht hat), welches Urteil herauskommt.
Zu erwartende Strafe bei bisher keiner Vorstrafe...eine Geldstrafe im Bereich von 1.000 bis 2.000 € und einige Stunden gemeinnützige Arbeit...
Ähem, ist der Täter so blond, dass er, wenn es wegen der einen Anzeige zu einer Verhandlung kommt, dem Richter sagt: "Ich hab ja noch neun andere betrogen." ?
Wenn ja, dann wird es eng für ihn. Vermutlich wird ihn der Richter dann auch wegen Dummheit noch eine mitgeben. Wenn nein, dann ist er wegen einem Fall angeklagt.
Wobei das Alter des Täters auch noch eine Rolle spielt - also ob Jugendstrafrecht (wovon ich bei 50 Euro ausgehe) oder nicht.
Unabhängig vom Alter und von der Anzahl der Fälle, die verhandelt werden: Haft wird es nicht geben.
Mit 500 Euro ist der Schaden ja noch halbwegs überschauber. Aber wenn gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird, was ja nicht ganz abwägig ist, wird es unangenehm.
Ansonsten, wenn keine strafrechtlichen Vorlasten da sind, könnte das eben und eben noch eine Geldstrafe geben. Und die meisten Gerichte bleiben da fairerweise unter (ja ich weiß) 90 Tagessätzen.
Damit kein Eintrag im Führungszeugnis und keine Vorstrafe sondern "nur" 2 bis 3 Monatseinkommen.
Wenn derjenige den Schaden beglichen hat bevor es zu einem Strafverfahren kommt liegt ja keine Schädigung mehr vor. Dafür wird es keine Gefängnisstrafe geben. Vermutlich wird es eine Geldstrafe geben.
Was hat Dir der arme Genitiv getan? <duck und weg>