Vernehmung als Zeuge Warenbetrug?

3 Antworten

Mal genau lesen was die Polizei schreibt

Es ist ein Unterschied, ob du als Zeuge wie du schreibst oder als Beschuldigter vernommen wirst.

Wenn Zeuge, musst du aussagen was du weisst, hast aber nichts zu befürchten

Wenn Beschuldigter, kannst du Aussage verweigern, solltest aber mitwirken, wenn du nichts verbrochen hast.

Warenbetrug liegt nur vor, wenn du jemand geschädigt hast oder das versucht hast. Gefälsctes Ticket verkauft, oder ein anderes als zugesagt.

Wenn du gegen die AGBs einer Firma verstossen hast, betrifft das nicht Strafrecht und damit wird die Polizei deswegen auch nichts machen.

Wenn die Firma den Einlass verweigert, weil personalisiertes Ticket .. sein Problem, es sei denn du hast ihm zugesagt, dass es nicht personalisiert war.

Woher ich das weiß:Recherche
MisterNF 
Fragesteller
 14.02.2022, 00:23

Hallo!

Danke für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort.

Wurde als Zeuge zur Vernehmung eingeladen.

Absolut nicht, die neuen Besitzer der Tickets waren super zufrieden. Haben mir zur Umschreibung der Tickets auch alle benötigten Daten durchgegeben. Per Mail erhalten und mir das nochmal schriftlich bestätigt, dass Sie zugegangen sind.

Ich denke jemand hat’s auf Ebay gesehen und es pauschal mal der Polizei gemeldet, da er Verdacht auf Betrug hatte.

Deswegen passt auch der Betreff aus’m Brief zum „Warenbetrug“ nicht zur tatsächlichen Situation..

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Naja, trotzdem hast du gegen deren AGBs verstoßen…

Warte ab was die Polizei dazu sagt und dann schau ob sich ein Anwalt lohnt

Zur Polizei muss man nicht hin.

Erst, wenn die Staatsanwaltschaft anfragen, dann musst du dich erklären.