Polizistin werden trotz „kleiner“ Vorstrafe?
Ich bin 20 Jahre alt, habe letztes Jahr mein Abitur gemacht und studiere momentan. Das Studium ist leider absolut gar nichts für mich, mein Traum war es schon immer (auch als Kind) irgendwann zur Polizei zu gehen. Ich weiß, dass auch dieser Beruf nicht einfach ist und oft sehr negativ bewertet wird. Ich bin mir dem bewusst. Ich wohne in Baden-Württemberg und würde mich gerne für 2021 bewerben, allerdings bin ich mit 13 mal straffällig geworden. Hab einen Ladendiebstahl begangen, wurde dafür natürlich nicht belangt, da zu jung. Ist das trotzdem ein Hindernis? Man darf ja nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein. Danach war nie wieder was, ich war einfach noch sehr jung.
Liebe Grüße
8 Antworten
Ist kein Hindernis, da du mit 13 noch nicht strafmündig warst und somit auch nicht vorbestraft bist. Du kannst dich also ohne Probleme bei der Polizei bewerben.
Hi.
Wenn mich nicht Alles täuscht, dann muss Dein Strafregister leer sein. Dass Du also keine erfassten Vorstrafen hast. Wenn Du nicht belangt wurdest, dann müsste Dein Konto leer sein. Ansonsten würde ich jetzt einfach mal ganz dreist zur nächsten Dienststelle gehen und da nachfragen. So kannst Du gleich netzwerken, hast gleich nen Ansprechpartner, wenn es um Praktika geht oder so.
Und denk Dir nix, wir waren Alle blöd in der Jugend, auch die Polizisten. Die werden Dich also nicht verurteilen!
Man kann mit 13 nicht straffällig werden, da man nicht strafmündig ist. Du wurdest nicht verurteilt, ergo hast du auch keine Vorstrafe.
Das macht nichts.
Gruß S.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob Taten von Strafunmündigen auch immer Erziehungsregister landen, wenn du 14 Jahre alt gewesen wärst stünde die Einstellung auf jeden Fall noch drin (wird mit dem 24. Geburtstag gelöscht) . Zu unterscheiden ist das aber vom Führungszeugnis, wo das natürlich nicht aufgeführt ist. Sollte es im Erziehungsregister stehen kann die Polizei es sehen, dennoch glaube ich nicht, dass dies ein großes Hindernis darstellt, kommt ggf. dann kurz zur Ansprache im Vorstellungsgespräch. Vorbestraft bist du aber im juristischen Sinne auf keinen Fall.
Es war mal die Rede davon, dass es trotzdem in deiner Akte steht.