Geldstrafe im Führungszeugnis?

2 Antworten

Bei einer Beleidigung sind die Regeln für eine Aufnahme in das erweitere Führungszeugnis identisch zu denen, die für das "normale" FZ gelten.

Geldstrafen werden erst ab 91 Tagessätzen eingetragen, sofern im Bundeszentralregister keine weiteren Eintragungen bestehen.

Wie viele TS du bekommen hast, musst du uns schon verraten, wir können nicht hellsehen. Im Zweifel schau nochmal ins Urteil. Beleidigung liegen aber im Regelfall deutlich unter 91 TS.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
xunbekanntx354 
Fragesteller
 11.05.2023, 21:37

Danke für die Antwort. Ich habe keine Strafe bzw. Tagessätze. War erstmal nur so gefragt, falls es so kommen würde. :)

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Nur wenn sie 90 oder mehr Tagessätze umfasst.

Du wirst 30 haben.

Du hast mein Mitgefühl, aber meins wurde eingestellt.

Beleidigung ist die lächerlichste Straftat.

Wäre mir als Personalchef zb egal, ob einer dafür vorbestraft wäre.

xunbekanntx354 
Fragesteller
 11.05.2023, 21:20

Okay, Danke für die schnelle Antwort :)

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