Eintrag im Führungszeugnis wird nach drei Jahren gelöscht, aber drei Jahre ab Verurteilung oder ab Begehung der Straftat?
Ich wurde zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Die Straftat wurde jedoch vor 2 Jahren begangen. Ich habe gelesen das Einträge dieser Art nach 3 Jahren gelöscht werden. Gilt das aber ab dem Zeitpunkt der Verurteilung oder der Begehung der letzten Straftat? Ich wurde nämlich erst nach 1-2 Jahren verurteilt weil ich davor einfach noch kein Gerichtstermin bekam.
4 Antworten
Kannst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
nachlesen, ab § 45.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Urteilsverkündung und nicht mit dem Tattag.
Erst nach dem Urteil beginnt die Zeit zu laufen. Solange du nicht verurteilt wurdest, bist du ja nicht schuldig gesprochen.
Nach dem Urteil, vorher gibt es den Eintrag ja noch gar nicht.
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) § 36 Beginn der FristDie Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 Abs. 1 Nr. 4