Eintrag im Führungszeugnis wird nach drei Jahren gelöscht, aber drei Jahre ab Verurteilung oder ab Begehung der Straftat?

4 Antworten

Die Frist beginnt mit dem Tag der Urteilsverkündung und nicht mit dem Tattag.

Erst nach dem Urteil beginnt die Zeit zu laufen. Solange du nicht verurteilt wurdest, bist du ja nicht schuldig gesprochen.

Nach dem Urteil, vorher gibt es den Eintrag ja noch gar nicht.

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) § 36 Beginn der Frist

Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 Abs. 1 Nr. 4