Führerschein trotz Vorstrafe gibt es Probleme?
Hallo liebe Community, ich frage für einen Freund.
Es geht un den Führerschein klasse B
Im Jahr 2013 wurde er zu einer JugendHaftstrafe von 3 Jahren verurteilt von der er knapp 2 Jahre abgesessen hat und dann wegen guter Führung auf Bewährung entlassen wurde. Damals wurde er wegen räuberischer Erpressung verurteilt. Seit seiner Entlassung 2015 hat er sein Leben komplett umgekrempelt bis auf eine erneute Verurteilung wegen Diebstahl wobei er dafür eine Geldstrafe erhalten hat. Jetzt hat er gesehen dass er beim Führerscheinantrag ein Führungszeugnis abgeben muss. Jetzt hat er Angst dass er den Führerschein nicht machen kann. Das Problem ist das er am 1.8 eine Ausbildung einen Führerschein benötigt und die Ausbildung sonst nicht antreten kann.
Was meint ihr ?
6 Antworten
Ein Führungszeugnis wird bei einer Neuerteilung nach einem Fahrerlaubnisentzug gefordert, oder wenn die Führerscheinstelle Kenntnis von Straftaten im Straßenverkehr hat.
Bei einem Erstantrag gibt es dafür keine Veranlassung.
Ich habe mir jetzt spontan ein paar Antragsformulare von verschiedenen Städten runtergeladen und finde nirgends ein Feld zu Vorstrafen.
Leverkusen bietet das Antragsformular scheinbar nicht als PDF an.
Ausprobieren. Wenn die Führerscheinstelle tatsächlich auf dieser Angabe beharren sollte, kann er entweder das Führungszeugnis abgeben oder nichts tun und dann versuchen, gegen die Ablehnung verwaltungsgerichtlich vorzugehen. Da andere Führerscheinstellen diese Angabe nicht fordern, wird sie kaum unverzichtbar sein.
Einfach mal abwarten und Tee trinken. Und wenn es mit dem FS nichts wird, was ich für wahrscheinlich halte, dann muss er eben einen anderen Job machen.
Da passiert gar nichts wegen dem Schein. Den kann er ganz normal machen. Sowas wie Erpressung ist für den Führer unrelevant. Jucken würde eine Vorstrafe nur wenn das ganze im Zusammenhang damit stehen würde und könnte, wie z.b BTMG
Du hast leicht reden, er versucht es wirklich sein Leben in den Griff zu bekommen und will wirklich
...das Führungszeugnis verlangt der neue Arbeitgeber, nicht die Führerschein-
stelle. Wenn der Arbeitgeber das "schlechte Führungszeugnis " sieht, wirds
mit dem Job wohl nichts werden.
Im Internet hat er das gelesen der Arbeitgeber weiß das und hat ohn angestellt weil er über ein Praktikum angefangen hat und der AG gesehen hat das er wirklich will und der AG sagte jeder hat seine Vergangenheit ich sehe du willst und kannst arbeiten
Solange keine der Verurteilung aufgrund einer Straftat im Verkehr war, sollte das keine Rolle spielen.
Nein war es nicht es ist der erstantrag und er hat jetzt riesen schiss das ihm eine MPU als Auflage gegeben wird da er es dann definitiv zum 1.8 nicht schafft und er somit die Ausbildung nicht antreten kann. Meinst du er soll einen "Brief" oder ähnliches beim Antrag beilegen, indem er das mit dem Ausbildungsplatz reinschreibt ?
Ist doch gar nicht nötig. Das was war juckt da jetzt keinen mehr. Er ist nicht wegen BTMG gesessen und nicht wegen irgendwas was mit dem Führerschein zu tun hat.
Ich hab selbst nen Kumpel der 5 Jahre im Bau war wegen Betrug und Erpressung. Da hat es auch keinen interessiert beim Lappen machen was vorher war
Echt nicht ? Also meinst du er braucht sich keine Gedanken machen? Ixh würde es ihm wirklich wünschen
Es kann sein, dass man ihn zu einer MPU schickt .. also zügig den Antrag einreichen.. die Bearbeitung wird länger dauern als die normale Zeit .. und die ist schon 4-8 Wochen.
Okay ich denke dann braucht sich mein Kollege also keine Sorgen machen allerdings frage ich mich ob er von der Straftat Auskunft geben muss, weil man da ja ankreuzen muss ob man vorbestraft ist