Notfallsanitäter trotz Gerichtsverfahren wegen Erpressung?
Hallo,
Ich bin 17 Jahre und habe vor 2 Monaten meinen MSA in Berlin bestanden,
ich will nun eine Ausbildung zum Notfallsanitäter antreten, bin aber zugleich vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Schutzgeld Erpressung angezeigt.
Es geht jetzt auch nicht wirklich um das Gerichtsverfahren, sondern eher darum ob ich mit einer Vorstrafe immer noch einen Ausbildungsplatz bekommen könnte, oder ob ich damit direkt ausgeschlossen werden würde.
Danke.
3 Antworten
Es steht Dir ja nicht auf der Stirn geschrieben, dass Du vorbestraft bist, oder?
Solange kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, sehe ich da kein Problem
ich würde dich nicht nehmen
erpressung, das ist auch so eine straftat, die schon ein mittleres maß an krimineller energie voraussetzt und gewaltaffin ist
und mit 17
Naja, aber solange kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, weiß das ja niemand.
Ich will nicht wissen ob Sie mich nehmen würden, sondern die Rettungsdienstorganisationen.
Und ich will hier nicht groß über das Gerichtsverfahren diskutieren, ich stehe mehr oder weniger als nebenbeschuldigter vor Gericht und habe mich sonst immer vorbildlich gegenüber dem Gesetz verhalten.
Es geht hierbei um eine 2 Euro Münze die ein Kumpel von mir "erbeutet" hatte, und ich dabei auch angeklagt wurde weil ich davon wusste, aber mir nichts dabei gedacht hatte.
Also bitte
Solange du kein polizeiliche Führungszeugnis vorlegen musst (was ich aber bezweifle), wissen die ja davon nichts. Imho musst du auch nichts davon sagen, da die Tat nicht direkt etwas mit der Ausbildung und späteren Beruf zu tun hat. Anders wäre es, wenn du wegen Verkehrsdelikten vorbestraft bist und du dich als Fahrer bewirbt. Ist aber meine laienhafte Meinung. Lasse mich aber gerne berichtigen 😁
Und wenn du freigesprochen wirst, steht eh nichts im Führungszeugnis. Ein Gerichtsverfahren wird da nicht erwähnt. Und zu einem laufenden, musst du eh keine Auskunft geben.
Es wird ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangt.