Fristlose Kündigung mit berufsverbot durch heimaufsicht?

1 Antwort

Es gIbt folgende Gesetzesgrundlage:

§ 15 Abs. 5 WTG: Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern kann der Einsatz einer oder eines Beschäftigten oder einer anderen im Wohn- und Betreuungsangebot tätigen Person ganz oder für bestimmte Funktionen oder Tätigkeiten untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie oder er die für ihre oder seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt.

In solchen Fällen wird die Heimaufsicht ein Verbot der Beschäftigung aussprechen. Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas zum Beispiel passiert, wenn jemand wegen eines Diebstahls oder Raubes verurteilt wurde. Denn die zu pflegenden Personen müssen darauf vertrauen können, dass niemand Sachen oder Geld von ihnen entwendet.

Wenn di4e Heimaufsicht ein Beschäftigungsverbot ausspricht, rechtfertigt dies nach dem, was im Internet steht, auf jeden Fall eine fristgerechte Kündigung, So hat ein Gericht bei einer Altenpflegerin entschieden, über die es ständig zu Recht Beschwerden gab und deshalb von der Heimaufsicht ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde.

Ob in deinem Fall eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, kann ich nicht sagen. Das kommt auch darauf an, ob für diesen Fall des Beschäftigungsverbotes durch die Heimaufsicht etwas im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt ist.

Tonys10 
Fragesteller
 06.05.2021, 12:49

Mamis911 genau das ist auch mein Problem. Eine ordentliche Kündigung wäre in meinen Augen legitim, aber die außerordentliche sehe ich als nicht rechtens, da ein berufsverbot ja nur vom Gericht ausgestellt werden dürfte. Laut meinen Recherchen.

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Mamis911  06.05.2021, 13:22
@Tonys10

Also soweit ich die o. g Regelung und die dazu gefundenen Quellen gelesen habe, bedarf es für dieses Gesetzes noch Verordnungen oder Gesetze zur Heimaufsicht der jeweiligen Bundesländer. Deshalb müsstest Du mal schauen, wie die Auslegung des Gesetzes durch Rechtsvorschriften in deinem Bundesland geregelt ist.

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