Fristlose Kündigung wegen angeblichem Diebstahl einer Privatperson?
Vor ein paar Tagen habe ich ja berichtet das ich fristlos gekündigt wurde wegen einem Diebstahl im privaten Bereich. Was nicht den Tatsachen entspricht.
Mein AG hat mir daraufhin fristlos telefonisch gekündigt.
Die Kündigung würde mir in den nächsten Tagen per Post zugestellt.
Nun ist heute der 31.
Angenommen die Kündigung liegt heute nicht in meinem Briefkasten. Montag morgen müsste ich regulär wieder zur Arbeit.
Muss ich erscheinen?
Eine mündliche Kündigung ist doch meines Wissens nicht gültig.
Meinen Anwalt kann ich leider nicht fragen da er die ganze nächste Woche noch im Urlaub ist.
Die Frist reicht aber für die Kündigungsschutz Klage
ich sage Danke
6 Antworten
Diebstahl um externen Berich könnte nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Wenn Du einen Kunden der Firmal bestohlen hättest z.B.
Aber wenn ich recht verstehe, gibt es ja nur einen Verdacht und keine Verurteilung. Dann liegt eh kein Kündigungsgrund vor.
Die Kündigung musst Du schriftlich erhalten, das hast Du nicht, also am Montag wieder zur Arbeit gehen. Wenn der Chef Dich wieder nach Hause schickt, ist es seine Sache. Bezahlen muss er Dich dann trotzdem.
Wenn Du sie dann bekommst, kannst Du Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Ist wahrscheinlich ein Trick von deinem AG.
Er weiß dass eine mündliche Kündigung unwirksam ist und spekuliert darauf dass Du am Montag nicht zur Arbeit kommst.
Dann hat er einen richtigen Grund.
Ich an deiner Stelle würde wie gewohnt zur Arbeit erscheinen.
Ich bin zu keinem Zeitpunkt abgemahnt wurden, noch wurde ich angehört.
Es kam vor zwei Tagen nur ein anruft,
wegen angeblichen Diebstahl fristlos gekündigt.
Da ich gerade wegen der Geschichte ziemlich angeschlagen bin, hätte ich auch die Möglichkeit mich krank zu melden und AU umgehend abzugeben?
Unwirksam, weil nicht in Schriftform.
Ausserdem gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
Wie meinst du das mit der Unschuldsvermutung?
solange die Tat nicht beweisen wäre, hätte er keine fristlose Kündigung aussprechen dürfen?
Ja, natürlich ohne jetzt die beabsichtigte Kündigung zu bewerten.
Also am Montag Deine Arbeitskraft wieder anbieten.
Hätte der Sohn den anrufen dürfen und so meine Existenz ruinieren?
Wenn sich das rum spricht, bekomme ich in dem Bereich keine Anstellung mehr.
und was anderes außer in der Pflege kannnich nichts.
Arbeite in dem Bereich schon über 20 Jahre
Dein Arbeitgeber hat nach § 626 Abs. 2 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html) bis zu zwei Wochen Zeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Diese ist jedoch nach § 622 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurde! Wird sie erst danach schriftlich ausgesprochen, ist sie ungültig.
Das Arbeitsverhältnis kann mit der gleichen Begründung dann höchstens noch ordentlich gekündigt werden - wenn überhaupt.
Daher solltest Du Montag notfalls wieder zur Arbeit gehen. Denn wenn Du nicht wirklich erkrankt bist und Dich trotzdem krank schreiben lässt, könnte der Arbeitgeber ggf. Deine Krankschreibung anzweifeln und das hätte dann im Worst Case weitere Folgen/Nachteile für Dich.
Ich hatte noch bis vor kurzem unter schweren Depressionen zu kämpfen, das ist bekannt.
Durch die Geschichte ist alles aufgewühlt.
Dann denke ich wird Deine Krankschreibung wohl nicht angezweifelt werden.
Mein AG hat mir daraufhin fristlos telefonisch gekündigt.
Irrelevant, da eine Kündigung zwingend der Schriftform bedarf. Ignorieren und am Montag ganz regulär zur Arbeit gehen.
Aber erst mal nur zur Abmahnung, nicht sofort zur fristlosen Kündigung.