was ist die mindest Grenze von 90 tagesatzt bei § 34a gemeint?
Hallo ich habe eine Frage bezüglich §34a bewachungsgewerbe,
Hier kurz das gesetzt:
Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person
...
4. in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehend aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind:
...
b) Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, des Menschenhandels oder der Förderung des Menschenhandels, der vorsätzlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, des Diebstahls, der Unterschlagung, Erpressung, des Betrugs, der Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, des Landfriedensbruchs oder Hausfriedensbruchs oder des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte oder gegen oder auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen,
Wie ist das mit den 90 tagesatzt und 5 Jahre Frist zu verstehen?
A: Es muss 5 Jahre gewartet werden wenn über die 90 Tagesatzt geht?
Oder
B: Es muss 5 Jahre gewartet werden bis 90 Tagesatzt?
Falls A richtig Wei lange muss gewartet werden, wenn unter 90 Tagesatzt?
1 Antwort
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, wobei ein Tagessatz dem Einkommen eines Tages entsprechen soll. Wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen bekommen hast, bekommst du die Genehmigung nach § 34a Gewerbeordnung nicht.
Du hast leider die Frage nicht gelesen.
Doch, habe ich. Du hast anscheinend meine Antwort nicht verstanden.
Was wäre wenn unter 90 tagesatzt und was wäre wenn über 99 tagesatzt?
Bei unter 90 Tagessätzen passiert gar nichts, du bekommst die Genehmigung, und bei über 90 Tagessätzen eben nicht.
Genau das wollte ich wissen 👍 weil deine erste Antwort hatte ich in meiner Frage auch drin stehen, was ich nicht verstanden hatte.
Stimmt Ja aber nicht jeder versteht die gesetzte wie sie geschrieben sind, wie sie gemeint sind.
Also alles was über die 90 tagesatzt geht muss erst 5 Jahre vergehen ist das auch so richtig?
So weit bin ich auch gekommen wie du aber..
Du hast leider die Frage nicht gelesen.
Was wäre wenn unter 90 tagesatzt und was wäre wenn über 90 tagesatzt?
Die ist Frage wann die 5 Jahres Frist beginnt bei über oder unter 90 tagesatzt?