Kann man vorbestraft zur Polizei?
Rein Theoretisch bin ich nicht Vorbestraft was das Führungszeugnis angeht, weil ich keine Haftstrafe bekommen habe bzw schon aber Jugendstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Ist jetzt ca. 5 Jahre her war gefährliche Körperverletzung damals. Hat man mit so einer Ausgangslage noch eine Chance? War eine große Jugendsünde aber kann es nicht rückgängig machen. Ich weiss auf Google steht es ist theoretisch möglich usw. Ich hoffe aber das mir hier evtl jemand mit Erfahrung eine realistische Einschätzung geben kann. Danke
3 Antworten
Bewerbungen bei Staat?
Da wird immer das BZR abgefragt und als Teil des BZR steht im Erziehungsregister alles drin, sogar eingestellte Verfahren! (bis vollendeten 24. Lebensjahr)
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__60.html
Und die hier kucken alle rein:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__60.html
Noch nicht mal Security bei Flughäfen...
Körperverletzung ist immer ganz schlecht. Je nach Umfang der Sicherheitsüberprüfung wird der Sachverhalt ziemlich sicher auf dem Tisch des Personalentscheides landen, der dann eine Beurteilung des Einzelfalls vornimmt. Ich würde mir da aber keine großen Hoffnungen machen.
Eine Vorstrafe von 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft wäre ein Bewerbungshindernis hinsichtlich der Beamtenlaufbahn. Das liegt nicht vor. Du kannst dich bewerben.
Während eines Auswahlverfahrens prüft man dann deine charakterliche Eignung. Und da sehe ich schwarz. KV ist immer problematisch.
Du wirst dich dazu äußern müssen, aber eben auch dürfen. Und entscheidend ist, wie du das machst.
Gruß S.
Also am besten garnicht erst da hin?
Wohin?
Dann muss ich sie ja „nurnoch“ davon überzeugen, dass ich mich geändert habe.
Richtig.
Zu der Einladung (falls die kommen sollte) weil du meintest die Chancen stehen nicht gerade gut? Aber auch nicht 0 wenn sie einen ja Einladen denke ich mal
Du hoffst auf die Zulassung zum EAV. :-). Das würde bedeuten "Okay, schauen wir ihn uns an".
Eine Stellungnahme kann aber auch durchaus davor gefordert werden.
Musst du abwarten.
Wenn sie dich gleich ablehnen, legst du Widerspruch ein und berufst dich auf dein Recht, dich zu äußern.
Dann Stellungnahme. Sachlich. Reflektiert. Mit Schuldverständnis. Mit plausiblen Erklärungen, warum du dich heute für geordneter hältst.
Das sowas möglich ist war mich nicht bekannt, danke für die Infos sehr hilfreich!!
Also am besten garnicht erst da hin? Prüfen die das nicht im Vorfeld? Ich musste bei der Bewerbung angeben ob es Vorstrafen gab und die habe ich angegeben, also wenn sie mich Einladen dann wissen sie ja schon bescheid oder nicht? Dann muss ich sie ja „nurnoch“ davon überzeugen, dass ich mich geändert habe.