Über 2 Jahre Jugendstrafe, kann ich verbeamtet werden?

2 Antworten

Du fällst ja schon allein auf Grund des Beamtenstatusgesetz durchs Raster:

(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn

  1. sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,

  2. nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt,

Wer sich für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst bewirbt, muss dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darin tauchen Strafen unter 91 Tagessätzen bzw. unter drei Monaten Haft nicht auf. Schulen oder die Bezirksregierung erfahren zunächst nichts von der Strafe. Das ändert sich aber bei der Verbeamtung: Oberste Landesbehörden haben direkten Zugriff auf das BZR und können Eintragungen für niedrige Strafen sehen. Außerdem muss man bei der Verbeamtung angeben, ob in den vergangenen drei Jahren strafrechtlich ermittelt wurde – wer hier lügt, kann auch später noch gekündigt werden.

Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bafoeg-betrug-warum-angehende-beamte-zittern-muessen-a-400704.html

Geht um Bafög, dürfte aber deinem Fall ähnlich sein in Sachen Vorgehen bei der Verbeamtung.