Über 2 Jahre Jugendstrafe, kann ich verbeamtet werden?
Habe im alter von 16 -20 Straftaten begangen, Körperverletzungen und BtmG. 2 Jahre 10 Monate Strafe, wegen guter Führung nach 22 Monaten raus, Rest auf 2 Jahre Bewährung. Die Bewährung ist nun 1 Jahr um und ich seit knapp 5 Jahren straffrei. Möchte eine Weiterbildung zum zum Fachpraxislehrer machen. Wollen die nur mein Führungszeugnis sehen oder die Eintragungen im BZR? Nach meinen Informationen wird meine Strafe nach 5 Jahren im Führungszeugnis gelöscht und nach 10 Jahren im BZR. Da ja eignetlich nur das Führungszeugnis verlangt wird, dürfte ich doch keine Probleme mit der verbeamtung bekommen, oder?
2 Antworten
Du fällst ja schon allein auf Grund des Beamtenstatusgesetz durchs Raster:
(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn
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sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,
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nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt,
Wer sich für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst bewirbt, muss dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darin tauchen Strafen unter 91 Tagessätzen bzw. unter drei Monaten Haft nicht auf. Schulen oder die Bezirksregierung erfahren zunächst nichts von der Strafe. Das ändert sich aber bei der Verbeamtung: Oberste Landesbehörden haben direkten Zugriff auf das BZR und können Eintragungen für niedrige Strafen sehen. Außerdem muss man bei der Verbeamtung angeben, ob in den vergangenen drei Jahren strafrechtlich ermittelt wurde – wer hier lügt, kann auch später noch gekündigt werden.
Geht um Bafög, dürfte aber deinem Fall ähnlich sein in Sachen Vorgehen bei der Verbeamtung.