Sicherheitsprüfung (SÜ2) in der IT. Trunkenheit am Steuer?

Alter: 27

Moin,

hatte heute ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung bei eines der Größten Staatlichen IT Unternehmen in Hamburg.

Das Gespräch lief richtig gut.

Am ende hat sie dann was von Sicherheitsüberprüfung gesagt, (denke SÜ2, weil sie etwas von 5 Jahren gesagt hat) und ich meinte, dass es kein Problem sei, weil mein Führungszeugnis ja auch sauber ist (hab ich dieses Jahr schon bestellt).

Leider ist mir mit der Recherche eingefallen, dass ich doch vor 4 Jahren ein verfahren wegen Alkohol am Steuer hatte mi 1,8 Promille und mir mein FS entzogen wurde, den ich dann mit der MPU wieder erlangte.

Jetzt habe ich echt schiss, dass ich die Ausbildung doch nicht bekomme :(

Möchte Fachinformatiker für Systemintegration werden, habe schon eine Ausbildung hinter mir (Kaufmann im Einzelhandel) und habe wirklich mega bock darauf, weil es auch noch mein Kindheitswunsch ist, in der IT zu arbeiten.

Dieser Traum könnte jetzt, obwohl es so gut läuft, platzen.

Kann mir einer sagen, ob darauf wirklich Wert gelegt wird, weil ich meine, ich arbeite ja in der IT und nichtals Fahrer oder so, obwphl ich davor auch schon als Fahrer tätig wurde, aber dort wurde ja nur nach dem Führungszeugnis gefragt und der ist ja wie gesagt sauber.

Vielen Dank im vorraus.

IT, Führungszeugnis, Informatik, Straftat, bundeszentralregister, erweitertes führungszeugnis, Trunkenheit am Steuer, Ausbildung und Studium
Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?

Hallo liebe Community,

ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.

In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.

Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).

FRAGE:

Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?

Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende

Bewerbung, Polizei, Recht, Staatsanwaltschaft, bundeszentralregister

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