Rechtsanwalt und Jugendstrafe?
Hallo, ich habe mit 15 eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von einem Jahr erhalten.
Ich werde bald 18 und will Jura studieren um danach in einer Anwaltskanzlei arbeiten zu können.
Wird die Anwaltskanzlei wenn sie mein Führungszeugnis anfordert dort von meiner Jugendstrafe lesen?
Oder wird sie aus dem System gelöscht (so weit ich weiß wird der Eintrag mit Vollendung des 18. Lebensjahres gelöscht).
Auch wollte ich nach dem Abi erstmal was anderes machen als gleich zu studieren, also vielleicht ein soziales Jahr oder ähnliches.
Wird eine große Kanzlei mich auch noch nehmen wenn ich schon etwas älter bin?
4 Antworten
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html
Hier kannst du recherchieren - und dich damit auf dein Jurastudium und anschließende Anstellung in der Kanzlei vorbereiten :)
Biss du mit deiner Ausbildung fertig bis muss das Dan alles gesperrt bzw gelöscht sein.! Und da darf auch kein anwalt an die unterlagen mehr kommen.
Außerdem hast du Bewährung bekommen und damit nichts was im Führungszeugnis auftaucht.
Das twr wird vermutlich einer der wenigsten berücksichtigten Parameter sein, die dazu führen, dass bzw ob dich eine Kanzlei anstellt.
Wenn es ein Problem gibt, dann zunächst ob du überhaupt das zweite Examen machen kannst und dann ist die Frage ob die Kammer dich überhaupt als Anwalt zulässt.