Wahlpraktikum jura - Hessen?

1 Antwort

merkblatt_fuer_die_praktischen_studienzeiten.pdf

  1. Ein Gerichtspraktikum
  2. Ein Wahlpraktikum (das auch bei einem Anwalt sein kann)

daniel180766hhz 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 14:27

Heyyy Dankeschön das hatte ich schon gelesen :) Aber ich habe mich gefragt, ob ich beide bei einem Anwalt machen könnte also natürlich dann bei zwei verschiedenen Anwälten

frodobeutlin100  15.03.2025, 14:48
@daniel180766hhz

Bürgerservice Hessenrecht - JAO | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO -) ... | gültig ab: 30.10.2004

Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes(Juristische Ausbildungsordnung - JAO -)Vom 25. Oktober 2004§ 1Durchführung der praktischen Studienzeiten

(1) Die praktischen Studienzeiten werden durch regelmäßige Teilnahme an einem Gerichtspraktikum und an einem Wahlpraktikum abgeleistet. Das Gerichtspraktikum dauert einen Monat, das Wahlpraktikum dauert zwei Monate und muss in Abschnitten von jeweils einem Monat bei verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden. Die praktischen Studienzeiten sollen den Studentinnen und Studenten einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln und, soweit möglich, Gelegenheit zu erster praktischer Tätigkeit geben. Mit den Praktika kann nach Beendigung der Vorlesungszeit des zweiten Studienhalbjahres begonnen werden.

---

zwei verschiedene Praktikumsstellen ... also nicht zweimal Anwalt