Wahlpraktikum jura - Hessen?
Hey, letzte Frage zu diesem Thema an die, die sich auskennen :) Wisst ihr Jura-Studis, ob es in Hessen während des Studiums für die Wahlpraktika erlaubt ist, beide Praktika bei zwei verschiedenen Anwaltskanzleien zu absolvieren? Viele gehen ja oft zu einer Kanzlei und machen das andere im Bereich der Verwaltung. Ich würde aber gerne beide bei zwei verschiedenen Kanzleien machen. Ist das erlaubt? Vielen lieben Dank im Voraus!
1 Antwort
merkblatt_fuer_die_praktischen_studienzeiten.pdf
- Ein Gerichtspraktikum
- Ein Wahlpraktikum (das auch bei einem Anwalt sein kann)
Wir müssen eins bei einem Gericht machen und zwei Wahlpraktika ableisten
(1) Die praktischen Studienzeiten werden durch regelmäßige Teilnahme an einem Gerichtspraktikum und an einem Wahlpraktikum abgeleistet. Das Gerichtspraktikum dauert einen Monat, das Wahlpraktikum dauert zwei Monate und muss in Abschnitten von jeweils einem Monat bei verschiedenen Praktikumsstellen abgeleistet werden. Die praktischen Studienzeiten sollen den Studentinnen und Studenten einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln und, soweit möglich, Gelegenheit zu erster praktischer Tätigkeit geben. Mit den Praktika kann nach Beendigung der Vorlesungszeit des zweiten Studienhalbjahres begonnen werden.
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zwei verschiedene Praktikumsstellen ... also nicht zweimal Anwalt
Heyyy Dankeschön das hatte ich schon gelesen :) Aber ich habe mich gefragt, ob ich beide bei einem Anwalt machen könnte also natürlich dann bei zwei verschiedenen Anwälten